Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 180

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18.27.38

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Guten Abend, Herr Rech­nungs­hofpräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Diesen Bericht werden wir nicht zur Kenntnis nehmen. Das hat allerdings nicht mit der Arbeit des Rechnungshofes zu tun, sondern damit, dass ein Kapitel darin beinhaltet ist, nämlich dasjenige über die ausgewählten Ermittlungsmethoden, das wir gerne noch weiter diskutiert hätten, was uns allerdings von der Regierung verwehrt wurde. Aus diesem Grund werden wir nicht zustimmen.

Ein weiterer interessanter Punkt, wo es um das österreichische Vermögen geht, ist der Punkt Bundesforste. Hier hat der Rechnungshof sehr kritisch angemerkt, dass mehrere Dinge nicht so gelaufen sind, wie sie hätten laufen sollen.

Zum einen gibt es da eine sehr fragwürdige Seentransaktion. Im Jahre 2001 hat der Bund elf in seinem Besitz befindliche Seen an die Österreichischen Bundesforste übertragen und dafür eine Sonderdividende in der Höhe von 58 Millionen € kassiert. Für diese Dividende mussten allerdings die Österreichischen Bundesforste Liegen­schaftsbesitz verkaufen. Kurz darauf wurden diese Seen wieder an den Bund zurück­verkauft, und zwar um 59 Millionen €. Es hat sich sozusagen nichts geändert, die Verwaltung bleibt bei den Bundesforsten.

1 Million € netto wurden hier an Nebenspesen verplempert, ohne dass sich etwas geändert hat, und der effektive Liegenschaftsbesitz des Staates ist gesunken. Hier ortete der Rechnungshof – meines Erachtens zu Recht – die Nichteinhaltung des § 1 des Bundesforstegesetzes, nämlich der Substanzerhaltungspflicht. (Abg. Mag. Gaßner: Da können aber die Bundesforste nichts dafür!) – Aufpassen, Kollege Gaßner! Warte nur, es kommt noch besser.

Ebenso kritisierte der Rechnungshof, dass die Bundesforste einen negativen Liegen­schaftssaldo ausgewiesen haben. Das heißt, sie haben mehr an Liegenschaften abge­geben, als sie zugekauft haben. Das war im Jahr 2007, wo der Rechnungshof geprüft hat. Das heißt also, es beinhaltet alle Transaktionen bis zum Jahr 2006.

Ich habe mir die Anfragen, die ich vom Jahr 2007 an bis 2009 gestellt habe, heraus­gesucht und saldiert: In den Jahren 2007 bis 2009 – das war also noch nicht im Prüf­zeitraum enthalten – haben die Bundesforste rund 369 Hektar an Liegenschaften ange­kauft und 566 Hektar verkauft. Das ergibt wieder einen negativen Saldo von 200 Hek­tar, einen effektiven Abgang, und somit kann man eigentlich von einer Verscherbelung österreichischen Vermögens sprechen, was, wie gesagt, nach § 1 des Bundesforste­gesetzes nicht gedeckt ist.

Wir wollten eigentlich eine sehr spannende Diskussion mit dem Herrn Land­wirtschafts­minister führen, wer denn die Käufer dieser Liegenschaften sind, aber er hat auf den Datenschutz verwiesen, so wie immer, wenn es anscheinend etwas zu verschleiern gibt. Auch in der Anfrage hat er sich dazu nicht klar geäußert. Und ich frage hier vielleicht auch den Herrn Rechnungshofpräsidenten, wie er denn das sieht. Grund­stückstransaktionen sind, wenn sie verbüchert sind, ja öffentlich. Das Grundbuch hat ein Öffentlichkeitsprinzip, da kann man Einsicht nehmen. Wie verträgt sich das mit der Informationsverweigerung durch den Landwirtschaftsminister, was die Käufer betrifft? (Beifall bei der FPÖ.)

18.31


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lapp. – Bitte.

 


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