Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 191

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In dieser wurden Bedenken dahin gehend geäußert, dass die Budgetmittel im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung gekürzt werden, wo doch Vorsorge- und präven­tive Maßnahmen um vieles kostengünstiger sind als spätere Schadensbehebung. Die Stellungnahmen von Finanz- und Landwirtschaftsministerium konnten die Befürchtun­gen relativieren.

Wie berechtigt das Anliegen dieser Petition dennoch ist, zeigen die Beispiele Radmer im Bezirk Leoben, wo im Jahr 2009 die Aufräumarbeiten nach einem Murenabgang vier Monate lang gedauert haben, und Johnsbach im Gesäuse, das im Winter 2009 nach einem Lawinenabgang eine Woche lang von der Außenwelt abgeschnitten war.

Ich komme auch auf die Bürgerinitiative Nr. 18 aus dem Sammelbericht zu sprechen. Diese Bürgerinitiative stellt die Forderung, die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006, die alle EU-Mitglieder verpflichtet, dass alle Telefon- und Internetprovider verdachts­unab­hängig sämtliche Verbindungen und Standortdaten ihrer KundInnen sechs Monate speichern, nicht umzusetzen.

Die Bürgerinitiative als ein Mittel der direkten Demokratie zeigt, wie kritisch die Bevölkerung diesem Thema gegenübersteht. Es ist und bleibt ein außerordentlich sensibles Thema – in Österreich wie auch in der EU.

Die vier eingelangten Stellungnahmen zeigen einen differenzierten Umgang mit dieser Materie. Expertengruppen und auch die Ministerien schlagen eine Mindestumsetzung beziehungsweise eine maßhaltende grundrechtsvertretende Umsetzung vor, und auch der Datenschutzrat hat eine Evaluierung und Neubewertung dieser Richtlinie auf EU-Ebene eingefordert.

Alle Petitionen und Bürgerinitiativen im Sammelbericht zeigen, wie wichtig es ist, dass verschiedenste BürgerInnenanliegen in Form von Petitionen und Bürgerinitiativen auch wirklich ihren Weg ins Parlament finden. Auf diesem Weg werden sie als Teil der direkten Demokratie auf höchster politischer Ebene diskutiert und behandelt, und darin liegt meiner Meinung nach auch der wichtige Auftrag dieses Ausschusses. (Beifall bei der SPÖ.)

19.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.11.30

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben während der letzten Monate im Ausschuss immer wieder versucht, konkreter und ein bisschen ernsthafter mit Petitionen und Bürgerinitiativen umzugehen. Daher auch ein relativ kompakter Sammelbericht mit wenig Petitionen und Bürgerinitiativen.

Wir haben uns heute aber trotzdem als Contra gemeldet, weil das Procedere und die Usancen dringend überarbeitet werden müssen. Warum? – Weil wir im Ausschuss Dinge zur Kenntnis nehmen, die eigentlich sinnvoller Weise woanders vertiefend behandelt werden sollten. Ich möchte das konkret an mehreren Beispielen zeigen.

Wenn wirklich Gesetzesmaterien in Vorlage sind, bereits in Erarbeitung sind, macht es Sinn, eine entsprechende Petition oder Bürgerinitiative dem jeweiligen Fachausschuss zuzuweisen. Wenn ein Gesetz schon in Arbeit ist, dann haben die Petenten oder Unter­stützer der Bürgerinitiative nachher das berechtigte Gefühl, es ist wirklich dort behandelt worden, wo auch das Gesetz besprochen und diskutiert wurde. In jenen Ausschuss gehört dann also auch die Petition. Das wäre eine Usance, die wir eigent­lich festhalten sollten.

 


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