Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 195

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schülern, für die ermöglicht werden soll, dass sie schon während der Ausbildung jenes Gehalt kriegen, das sie einmal bekommen haben und das man ihnen wieder weggenommen hat. – Das muss ich auch einmal sagen.

Für einen jungen Familienvater ist es, auch wenn er den Aufnahmetest geschafft hat, nicht möglich, in den 14 Monaten der Ausbildung seine Familie zu erhalten. Das sei hier auch einmal gesagt.

Ich glaube, wir sollten die Entscheidung dieser jungen Menschen, die sie sozusagen auf der Stellungsstraße getroffen haben, ganz einfach ernst nehmen. Es sind ja bei­nahe erwachsene Menschen. Meistens sind sie schon über 18 Jahre alt. Sie dürfen heiraten, sie dürfen Verträge abschließen, sie dürfen Flugscheine machen, sie dürfen Flugzeuge lenken, Fahrzeuge steuern, und zwar beinahe aller Klassen. Also, nehmen wir diese jungen Menschen ernst!

Ich glaube, wenn jemand diese Entscheidung trifft, dann muss man sie respektieren. Wenn aber jemand diese Entscheidung leichtfertig umkehrt – meines Erachtens ist so eine Entscheidung nicht so leicht umkehrbar –, dann ist er vielleicht charakterlich nicht so gefestigt. Dann kann ich ihn aber als Kollegen auf der Wachstube auch nicht so gut gebrauchen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.24.41

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Bevor ich zum Petitionsausschuss inhaltlich etwas sage, möchte ich richtigstellen, was Kollege Mayerhofer vorhin gesagt hat, nämlich dass nur die FPÖ hinter der Polizei stehe.

Ich halte für meine Partei fest, dass wir sehr wohl hinter der Arbeit der Polizistinnen und Polizisten stehen (Beifall beim BZÖ Zwischenrufe bei der FPÖ) und dass wir der Meinung sind, dass diese einen wichtigen Beitrag für die Sicherheit in unserem Lande leisten. Wir sind sehr froh, wenn die Polizei auch weiterhin dementsprechend ausgestattet wird. (Beifall beim BZÖ.)

Nun zum Petitionsausschuss. – Es ist dazu von meinen Vorrednern schon sehr viel gesagt worden. Es ist ein Ausschuss der etwas anderen Art, bedingt natürlich durch die Geschäftsordnung, weil wir eben auch inhaltlich zu den einzelnen Themen keine breite Diskussion führen beziehungsweise führen können, wobei ich sagen muss: Es wird keine einzige Bürgerinitiative und keine einzige Petition einfach nur „durch­gewunken“ – unter Anführungszeichen –, sondern es wird sehr wohl inhaltlich darüber diskutiert. Das geschieht natürlich nicht in dem breiten Ausmaß, wie es in einem anderen Ausschuss der Fall ist.

Es ist ein Ausschuss, in welchem es sehr viel Übereinstimmung gibt – Übereinstim­mung zum Beispiel in der Hinsicht, dass wir sehr regelmäßig und in geringeren Abständen Ausschusssitzungen abhalten. An dieser Stelle möchte ich mich dafür bedan­ken, dass es sehr einfach war, für die kommende Ausschusssitzung einen ge­mein­samen Termin zu finden. Das wäre ein Vorbild für andere Ausschüsse, wo wir oft wochenlang um Termine ringen und dann ganz wenig Ausschusssitzungen zur Bear­beitung der Anträge haben.

Es ist ein Ausschuss, wo im Vergleich zu den anderen Ausschüssen ganz wenig ver­tagt wird, und zwar aus dem einfachen Grund, weil wir nur dann vertagen, wenn es keine rechtzeitige Stellungnahme der Ministerien gibt. Wir haben aber in der letzten Zeit sehr wohl einige Vertagungen gehabt, und ich habe dann in einem Gespräch die


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