Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 196

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Frau Präsidentin gebeten, sich an die Ministerien zu wenden und entsprechend der Geschäftsordnung des Nationalrates die Möglichkeit zu einer rascheren Stellungnahme zu geben und die Ministerien zu ersuchen, dass sie dementsprechend darauf einsteigen.

Ich möchte mich sehr herzlich bei Ihnen, Frau Präsidentin, dafür bedanken, dass Sie ein diesbezügliches Schreiben an die Ministerien geschickt haben. Ich denke, es ist wichtig, dass wir nicht ständig von dem Instrument der Fristsetzung, das uns eigentlich zustehen würde, Gebrauch machen, sondern dass das auch auf andere Weise möglich ist.

Es ist ein Ausschuss, in welchem es, wie bereits gesagt, viel Übereinstimmung gibt. Wenig Übereinstimmung gibt es aber dann, wenn es darum geht, ob wir etwas einem Fachausschuss zuweisen, ob wir es zur Kenntnis nehmen oder ob wir eine Stellungnahme einholen. Bei Letzterem gibt es noch viel Übereinstimmung, aber wenn es um die Zuweisung an andere Ausschüsse geht, dann sieht man leider: hier die Opposition, dort die Regierungsfraktionen.

Das bedauere ich persönlich sehr, denn ich bin auch der Meinung, dass es unverständlich ist – und Kollege Pirklhuber hat es auch gesagt –, warum man eine Petition oder eine Bürgerinitiative nicht einem Ausschuss zuweisen kann, wenn es sich um eine Materie handelt, die ohnehin gerade in diesem Ausschuss behandelt wird, wenn man kurz vor einer Gesetzesvorlage steht oder wenn die Thematik eine allge­meine ist, die in einen Ausschuss kommen wird – auch wenn dann inhaltlich anders entschieden wird. Das hätte doch eine gewisse Logik, aber vielleicht bekommen wir eine gute Anregung im Rahmen unserer Informationsfahrt zum Berliner Landtag, wenn wir sehen, wie dort damit umgegangen wird. Es gibt also viele Verbesserungs­möglichkeiten für die zukünftige Arbeit.

Der heute hier vorliegende kurze Sammelbericht war auch ein gemeinsames Anliegen, damit wir und unsere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, auf die einzel­nen Themen einzugehen. Ich glaube, wir alle nehmen die Anliegen, die in Petitionen und Bürgerinitiativen geäußert werden, sehr ernst. Wir halten diese Instrumente der direkten Demokratie für sehr wichtig.

Ich werde mich sehr dahinterklemmen, dass wir auch weiterhin von der Möglichkeit der Expertenladung, des Hearings Gebrauch machen können. Ich glaube, dass es wirklich Sinn macht, dass wir gerade bei Bürgerinitiativen das Rederecht verstärkt in Anspruch nehmen.

Ich denke, wir werden in Zukunft die Möglichkeit haben, noch effektiver und noch effizienter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger zu arbeiten, und bedanke mich als Vorsitzende sehr herzlich für die vielen Gemeinsamkeiten. Dort, wo es Unterschiede gibt, – Gott sei Dank gibt es Unterschiede; das muss in einer Demokratie so sein –, vor allem was die Zuweisung an andere Ausschüsse anlangt, sollten wir eine Lösung finden. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

19.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


19.30.01

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! 13 000 Zivildiener leisteten im Jahr 2009 ihren Dienst an der Republik Österreich, und zwar als großartige Stütze unseres Sozialsystems. Das sind aber gleichzeitig auch 13 000 Zivildiener, die nach ihrem abgeleisteten Dienst keine freie Berufswahl haben.

 


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