Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 197

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Die Petition Nr. 38 geht genau auf diese Problematik ein, denn diese Bestimmungen stellen ganz klar eine gesetzliche und tradierte Schikane dar. – Zivildiener dürfen nämlich beispielsweise nicht in den Polizeidienst eintreten. Diese Petition hat sich damit auseinandergesetzt.

Zu dieser Thematik gibt es die verschiedensten Meinungen, und zwar auch innerhalb der Ministerien. Das Bundesministerium für Inneres selbst sagt in seiner Stellung­nahme, dass nach dem abgeleisteten Zivildienst ein Widerruf möglich sein muss, um in den Polizeidienst eintreten zu können.

Die Innenministerin selbst lässt über die Medien ausrichten, dass Zivildiener, die ihren Dienst abgeleistet haben, danach vier Monate lang Teile des Grundwehrdienstes nachholen sollten, um dann in den Polizeidienst eintreten zu können.

Die Junge ÖVP wiederum sagt, man sollte diese Bestimmung in Bezug auf Waffen aufheben und so die freie Berufswahl ermöglichen.

Diese Diskrepanzen sind eigentlich absurd, ja zynisch, weil das alles nämlich auf dem Rücken der Zivildiener ausgetragen wird. Empirisch kann man natürlich nicht sagen, wie viele von den 13 000 Zivildienern gerne in den Polizeidienst eintreten wollen, aber seitens des Nationalrates, seitens der Republik Österreich muss ihnen doch zumindest die Möglichkeit hiefür offenstehen! (Beifall bei den Grünen.)

Die Sozialdemokratie sagt eigentlich wenig zu diesem Thema. Verteidigungsminister Norbert Darabos meinte, na ja, für den Milizdienst könne er sich das vorstellen, aber keinesfalls im Regeldienst. – Nur die Sozialistische Jugend sagt ganz klar, dass es diese freie Berufswahl auch für Zivildiener einfach geben muss.

Faktum ist, meine Damen und Herren: Die Novellierung des Zivildienstgesetzes mit einer Gleichstellung zum Wehrdienst wird früher oder später kommen müssen. Daher: Abgleichung der Zeit, die zu leisten ist – und die Streichung dieser tradierten Gewis­sensklausel, einer Gewissensklausel, die noch nie notwendig war und auch nie not­wendig sein wird.

Deshalb finden es meine Fraktion und ich sehr schade, dass diese Petition nicht in den Innenausschuss kommt, was wichtig wäre, um eine große Novellierung in Gang zu setzen, um auch einen breiten Konsens zu finden, wie Zivildiener zu einer freien Berufswahl kommen können. (Beifall bei den Grünen.)

19.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.33.09

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Pirkl­huber, ich glaube, dass das Selbstverständnis des Petitionsausschusses – wie natürlich jede parlamentarische Ausschussarbeit – verbesserungswürdig ist. Der große Vorteil dieses Ausschusses ist es aber, dass wir uns mit einer breiten Palette von inhaltlichen Themen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen und mehr sind als irgendeine Postverteilstelle, die Petitionen und Bürgerinitiativen bloß an Fachaus­schüs­se weiterleitet. Ganz im Gegenteil: Wir holen Stellungnahmen ein, beraten inhaltlich, erledigen endgültig oder weisen an Ausschüsse zu – und vor allem ist es so, und das ist wahrscheinlich der größte Wert, dass diese Petitionen Teil der inhaltlichen Debatte und damit des politischen Diskurses in der Öffentlichkeit sind, indem wir uns eben hier im Plenum damit auseinandersetzen.

 


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