Zur Rede des Kollegen Mayerhofer, dessen Ausführungen ich leider nicht wirklich folgen konnte: Ganz so schwer dürfte der Aufnahmetest bei der Polizei doch nicht gewesen sein.
Zum Thema Zivildienst ist grundsätzlich festzustellen, dass der Zivildienst kein Alternativdienst ist, den man sich aussuchen kann, sondern es ist so, dass sich junge, wehrtaugliche Männer aus Gewissensgründen dazu entschließen können, den Dienst mit der Waffe abzulehnen und deshalb Zivildienst als Wehrersatzdienst leisten.
Der Zivildienst stand immer – seit seiner Einführung im Jahr 1975 – im Mittelpunkt der politischen Diskussion. Ich halte ihn für einen der großen gesellschaftspolitischen Projekte der Ära Kreisky, denn er ist ein Teil jenes Reformprozesses, der jungen Menschen die Möglichkeit gibt, in einer modernen, weltoffenen, toleranten und humanen Welt selbstbestimmt entscheiden zu können.
Was die aktuelle Diskussion betrifft, ist aber auch darauf zu achten, ob ein Widerruf im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und eine gewisse Zeit an Nachholdienst im Bundesheer nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen würden, die sich ja im Artikel 4 gegen Zwangsarbeit ausspricht. Eine zweimalige Anwendung der Ausnahmebestimmung zur Zwangsarbeit würde der Konvention widersprechen.
Ich meine, dass es viel wichtiger wäre, die Reform des Zivildienstes im Sinne der Jugendlichen weiterzuentwickeln: eine Anpassung des Verpflegungsgeldes, Freifahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Anhebung der Höchstgrenze für die Wohnkostenbeihilfe und zum Beispiel eine österreichweite Zivildienstvertretung, wie das die Jugendorganisationen fordern.
In diesem Sinne werden wir um eine umfassende Debatte betreffend der Weiterentwicklung des Zivildienstes nicht hinwegkommen, aber trotzdem würde ich ersuchen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten und auf eine Anlassgesetzgebung überzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.36
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.36
Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme kurz Stellung zur Bürgerinitiative betreffend Änderung des Parteiengesetzes; das ist jene Bürgerinitiative, die die willkürliche Kürzung oder gar die Streichung von öffentlichen Förderungen für Parteien fordert, die religiöse Symbole oder Losungen in der Politik verwenden. – Der Aufhänger sozusagen für diese Bürgerinitiative ist bekannt: Es war der freiheitliche Leitspruch „Abendland in Christenhand“. An sich eine Selbstverständlichkeit für jeden Europäer, meine ich, die die Betreiber dieser Bürgerinitiative aber sanktionieren und damit die Zensur wieder einführen wollten.
Selbstverständlich war uns Freiheitlichen, aber auch anderen, von Anfang an klar, dass das ein plumper Anschlag auf die Meinungsfreiheit in unserem Land wäre. Dieser Rechtsmeinung hat sich letztlich natürlich auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes angeschlossen.
Meine Damen und Herren, wir haben uns dadurch bestätigt gefühlt, dass ein freiheitlicher Wahlslogan, nämlich „Abendland in Christenhand“, nicht nur in der Bevölkerung auf breite Zustimmung gestoßen ist, sondern dass dieser Ausspruch auch in voller Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit in unserem Land steht.
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