Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 201

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daher, dass darüber nachgedacht werden sollte, ob jene Frauen nicht auch dieselbe Möglichkeit haben sollten wie die Burschen – der Zivildienst ist das beste Beispiel dafür, dass jemand mit 18 Jahren vielleicht noch nicht genau weiß, wohin er möchte, noch etwas zu labil oder zu unreif ist, die richtige Entscheidung zu treffen, sich viel­leicht von Kollegen überreden lässt, zum Zivildienst zu gehen –, beim Bundesheer die sechs Monate Grundausbildung zu machen, und erst danach in den Polizeidienst aufgenommen werden.

Ich weiß nicht, warum Sie da jetzt den Kopf schütteln. Ich finde, das wäre fair. Wir wollen immer die Gleichberechtigung: gleiche Bedingungen, gleiche Chancen, gleiches Gehalt. All das wäre da gegeben. Darüber sollte man in diesem Zusammenhang auch einmal nachdenken.

Aber nun das konkrete Beispiel, das ich Ihnen bringen wollte – mein Sohn ist per­sönlich betroffen –, damit man auch einmal den Hintergrund solcher Entscheidungen sieht.

Als Vater, selbst bei der Polizei tätig, sagt man dem Burschen: Du musst den Grund­wehrdienst machen, sonst hast du im Staatsdienst keine Chance! Du redest auf das Kind ein wie auf ein krankes Ross, aber das Kind hört nicht darauf. Es lässt sich von Kollegen auf der Zugfahrt nach Innsbruck überreden, die sagen: Wir gehen alle zum Zivildienst! – Aber ich rechne ihm das nicht negativ an, und zwar deshalb, weil er fix zur Rettung wollte. Er ist ein sehr hilfsbereiter und sehr sozialer Mensch. (Abg. Dr. Pirklhuber: Richtig!) Er hat gesagt, dass er so die Chance hat, bei der Rettung einzusteigen.

Das war für ihn der Grund, den Zivildienst bei der Rettung abzuleisten. Er hat die acht Monate dann auch gemacht. Das war eine schöne Zeit. Das Land und die Allgemeinheit profitieren von diesem Burschen, denn er ist nach wie vor freiwillig bei der Rettung tätig, macht dort viele Dienste und hilft den Menschen. Außerdem ist er auch noch bei der Feuerwehr tätig.

Und jetzt komme ich darauf, warum ich denke, dass man Fehler revidieren können muss. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist doch kein Fehler!) Das kann dem Burschen doch nicht sein Leben lang nachhängen, denn er hat niemanden umgebracht, und auch sonst ist nichts passiert. Im Gegenteil, er hat geholfen.

Mein Sohn kommt zu mir und fragt mich: Du, Papa, was soll ich machen, ich würde gerne das Bundesheer nachholen, denn ich möchte zur Polizei gehen? – Er ist jetzt 21 Jahre alt – das ist also drei Jahre her –, und ihm bleibt das nach den jetzigen Möglichkeiten verwehrt.

Was aber ist so schlecht daran, wenn der Bursche das Heer nachträglich freiwillig ableisten möchte? Er hat damals diesen Revers mit der Waffenverweigerung nur unterschrieben, weil er eben unbedingt zur Rettung wollte und seine Kollegen ihn dazu gedrängt haben. Es wurde nur gefragt: Kannst du eine Waffe tragen oder nicht?, und damit war das beendet. Wie kann ich diesem Burschen helfen, dass er diese Mög­lichkeit wieder hat?

Wenn es jemand wirklich ernst meint und sagt: Ich mache diese sechs Monate nach, und anschließend gehe ich zur Polizei!, dann soll man ihm doch diese Chance geben. Das ist unsere Sicht der Dinge. Er hat ja, wie gesagt, niemanden umgebracht. Das ist keine lebenslange Geschichte. Ich denke, diesen Vorschlag von Frau Fekter kann man absolut unterstützen.

Wenn ich von Herrn Darabos von der SPÖ jetzt höre, dass er gegen diesen Vorschlag ist, verstehe ich das nicht, denn wenn ein Zivildiener Landesverteidigungsminister werden kann, dann dürfte es auch kein Problem sein, dass ein ehemaliger Zivildiener,


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