zei aber ist ein einheitlich organisierter bewaffneter und nach militärischen Mustern organisierter ziviler Wachkörper. Und im Exekutivdienst kann sich jederzeit die Notwendigkeit zur Anwendung von Waffengewalt gegen andere Personen, natürlich im Sinne des Waffengebrauchsrechts, ergeben.
Konsequenterweise wird daher die freie Berufswahl aus den gleichen Gewissensgründen relativiert, mit denen der Wehrdienstpflichtige seine Entscheidung für den Wehrersatzdienst gemacht hat, weil er ja die Anwendung von Waffengewalt gegen Menschen abgelehnt hat.
Daher muss man aus genau diesem Grund tiefer in diese Materie eingehen und sich mit diesen sogenannten Gewissensgründen – man kann ja auch jetzt schon sozusagen einen Gewissenswandel vollziehen und diese Begründung widerrufen; damit tritt man wieder in die Wehrpflicht ein – genauer befassen. Das ist nicht so einfach gesagt, da geht es um die Verfassung, da geht es um grundsätzliche Dinge.
Seitens des Innenministeriums werden da Vorschläge vorbereitet, die viele andere Bereiche des Zivildienstes auch umfassen und die sich auch mit der Thematik der Gewissenserklärung befassen. Aber das soll in aller Ruhe, mit großer Sachlichkeit und ohne Emotion diskutiert werden – im Sinne aller Betroffenen sowohl des Bundesheeres, der Polizei als auch der vielen Jugendlichen, die den Weg des Zivildienstes gehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
19.56
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.56
Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Auch wir unterstützen, dass Bürgerinitiativen und Petitionen noch ernster genommen werden und in die Fachausschüsse kommen.
Heute, und das ist mir eine besondere Freude, gibt es ja auch zwei Sensationsmeldungen. Die erste Sensationsmeldung ist, am 16. April ist die Firma Bayer AG aus Leverkusen in Amerika dazu verurteilt worden, 50 Millionen US-Dollar Strafe zu zahlen wegen Auskreuzung von Gen-Reis auf einer Versuchsfläche. Hiermit ist nachgewiesen, dass eine Koexistenz unmöglich ist. Die europäische Lebensmittelbehörde behauptet heute noch, eine Koexistenz wäre möglich. Das ist damit eindeutig widerlegt. Und die Firma Bayer aus Leverkusen wird vor allem auch mindestens 1,3 Milliarden € an Schaden bezahlen müssen. Seit 16. April 2010 übernimmt Japan von ganz Amerika keinen Reis mehr. Diesen Schaden hat einzig und allein Bayer zu verantworten.
Professor Kawata sagt in seiner neuesten Studie: Wer behauptet, Gen-Soja sei sicher, liegt falsch. Diese Aussage, wie sie auch unsere ÖVP gebetsmühlenartig trifft, ist kriminell. Bitte, das sagt Professor Dr. Kawata.
Weiters ist da auch noch anzubringen, dass die erste Tat, die unser lieber, guter Herr Kommissar Hahn in Brüssel gesetzt hat, war, dass er für die Zulassung der Genkartoffel Amflora gestimmt hat und damit mindestens 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung verraten hat.
Und als Drittes: In diesem Prozess wurden erstmalig die echten Verursacher verurteilt. Es wurde nicht auf die Bauern zurückgegriffen. Das ist ganz, ganz wichtig. Das müssen wir endlich einmal auch bei uns in Österreich aufgreifen und den Import von Hunderten, ja Tausenden Tonnen gentechnisch verseuchten Sojas verbieten, das hineingetan wird, damit gewisse Konzerne – ich will jetzt keine Namen nennen – ihre Profite und Bilanzen aufbessern.
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