Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 206

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weiß nicht, ob aus schlechtem Gewissen, es ist jedenfalls keine große Überraschung. Der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes stellt jedenfalls fest, dass die Er­lassung einer solchen Norm aus verfassungsrechtlicher Sicht denkbar ist. (Abg. Mag. Ikrath: „Denkbar“? Ist es zulässig oder nicht zulässig?) Es ist auf Grund der Verfassung vorstellbar, je nach konkreter Ausgestaltung eine solche Norm zu erlassen.

Ich möchte jetzt aber auf einige Petitionen und Bürgerinitiativen eingehen und möchte mich zu Beginn auch gleich bei allen Menschen bedanken, die sich die Mühe machen, eine solche Petition oder Bürgerinitiative zu verfassen und auch hier einzubringen, weil dies wichtige Hinweise, glaube ich, auch für die Arbeit im Parlament gibt. Zwei Beispiele möchte ich herausgreifen.

Zunächst zu einer Petition, wo es um Lärmschutz im Bereich der Gemeinde Pettnau gegangen ist. Da wird mehr Lärmschutz gefordert. Und ich finde es spannend, weil hier im Hause bei den Debatten an sich immer darüber diskutiert wird: Einsparen – weniger Lärmschutz. Die Einsparungen im Straßenverbau gehen meistens auf Kosten des Lärmschutzes und auf Kosten der Anrainer. Ich finde, wir sollten für mehr Lärmschutz eintreten und das auch in unsere Überlegungen mit aufnehmen und eher bei den zusätzlichen Straßenbauten einsparen als beim Lärmschutz für die Anrainerinnen und Anrainer. (Beifall bei den Grünen.)

Dann möchte ich noch auf eine Bürgerinitiative zu sprechen kommen, in deren Rah­men es um die Verbesserung der Schweinehaltung, also um tierschutzgerechte Schwei­nehaltung, geht. Das ist eine Bürgerinitiative mit verschiedenen Forderungen, zum Beispiel das Verbot von Kastenständen, das Verbot von Vollspaltenböden, mehr Platz für die Schweine, das Verbot von schmerzhaften chirurgischen Eingriffen ohne Narkose. Das sind, glaube ich, alles wichtige Forderungen, weil es gerade bei der Schweinehaltung aus Tierschutzsicht große Bedenken gibt.

Wir unterstützen diese Bürgerinitiative zu hundert Prozent. Ich habe auch einen ähnlich lautenden Antrag eingebracht, den wir versuchen werden im Gesundheitsausschuss auch zu behandeln. Deswegen habe ich es nicht verstanden, warum wir nicht auch diese Bürgerinitiative an den Gesundheitsausschuss weitergeben und dort dann auch fachlich mit behandeln.

Allgemein möchte ich sagen, eben gerade weil im Ausschuss für Petitionen nicht immer eine fachliche Diskussion stattfinden kann, wäre es wichtig, diese Petitionen und Bürgerinitiativen an die entsprechenden Ausschüsse zu verweisen.

Ich möchte auch sagen, dass wir versuchen sollten, Menschen zu motivieren, Petitionen, Bürgerinitiativen, Anliegen an uns heranzutragen. Ich selbst habe einmal eine Bürgerinitiative an dieses Haus gestellt, habe dann aber nie wieder etwas davon gehört. Und ich finde, das ist ein frustrierendes Erlebnis. Wir sollten die Menschen ermutigen, Anliegen in dieses Haus zu bringen, diese dann auch ernst nehmen, um so auch ein Bindeglied zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern zu sein. (Beifall bei den Grünen.)

Deswegen finde ich, dass der Petitionenausschuss ein sehr wichtiger Ausschuss ist. Ich schätze auch die Zusammenarbeit in diesem Ausschuss sehr. – Das war es zum Petitionenausschuss.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein starkes, eigenständiges und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

20.06


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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