Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 216

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20.38.18

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich kann mich meinen beiden Vorrednern ebenfalls nur an­schließen. Für uns ist eine Änderung der derzeitigen Bestimmungen weder sinnvoll noch erscheint sie notwendig.

Es ist natürlich unbestritten, dass Zivildiener einen wertvollen sozialen Beitrag für unser Gemeinwohl leisten. Fakt ist aber auch, dass das Bundesheer unter der zunehmenden Verringerung der Zahl der Präsenzdiener wichtige Aufgabenbereiche – und ich denke da auch an den Katastrophenschutz – kaum mehr wahrnehmen kann, während man für Zivildiener immer neue Aufgabenbereiche sucht. Ich glaube, das kann nicht der richtige Ansatz sein.

Natürlich verstehe ich es auch, dass es im Sinne eines grünen Weltbildes wahr­schein­lich interessanter, attraktiver und vielleicht auch bequemer erscheint, einen Zivildienst einem Präsenzdienst vorzuziehen, auch mit dem Preis dafür, dass man dem schleichen­den Sterben des österreichischen Bundesheeres damit einen nicht unwe­sentlichen Vorschub leistet.

Ich denke aber, wenn man diesen Weg – und da appelliere ich auch an Sie von der grünen Fraktion – beschreiten möchte, dann bedarf es für mich und für meine Fraktion schon eines schlüssigen, eines akzeptablen und vor allem auch eines nach­vollzieh­baren Grundes, den Präsenzdienst, der ja gesetzlich vorgeschrieben ist, zu verwei­gern – und das ist nun einmal die Gewissensprüfung.

Daher darf ich Ihnen abschließend mitteilen: Für uns, wie gesagt, stellt dieser Antrag keine Option dar. Wir wollen da keine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen und werden das bei den im Ausschuss auf uns zukommenden Gesprächen auch deutlich unterstreichen und zum Ausdruck bringen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.40


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hagen. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.40.16

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es wurde hier schon relativ viel gesagt, was den Tatsachen entspricht. Das BZÖ ist für eine Wahl­freiheit zwischen einem vernünftigen Freiwilligen-Heer mit einem entsprechenden Anreizsystem und einer entsprechend ausgebauten Miliz – dann haben wir vom Heer her auch den Schutz gegeben – und der anderen Möglichkeit, den Zivildienst beziehungsweise einen freiwilligen Sozialdienst zu machen.

Wir müssen nämlich auch – das ist hier schon richtig gesagt worden – daran denken, was im Katastrophenfall passiert. Da ist doch das Bundesheer nicht wegzudenken. Und wenn wir Zivildiener haben, dann ist es heute so, dass der Bundesheerler Tag und Nacht dort steht, Wasser schöpft und Sandsäcke füllt – und der Zivildiener geht um 16 Uhr oder um 18 Uhr nach Hause. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Gaßner.) Das ist Fakt; das ist in vielen Bereichen Fakt.

Es gibt in vielen Bereichen Zivildiener, die es nicht braucht – das muss man auch ganz ehrlich sagen –, die sich dort einen Lenz machen. Daher muss man wirklich genau darauf schauen: Wo setzen wir die Zivildiener ein? Das heißt, sie für Tätigkeiten, was jetzt auch schon angedacht ist, wie in Kindergärten einzusetzen, als Kindergärtner – bitte, nicht böse sein, aber ich glaube, da gibt es genug qualifizierte Kräfte, die das machen können. (Zwischenruf der Abg. Windbüchler-Souschill.) Deswegen werden wir im Ausschuss diskutieren. Auch diese Vorschläge sind schon erwähnt worden.

 


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