Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 218

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Das ist ein Antrag, der letztendlich nicht hohe Kosten für das ohnehin sehr, sehr aus­gehöhlte Budget verursacht. Es ist ein Antrag, der es einfach den Betroffenen ermöglicht, einen Weg zu suchen, um sich diesen Kinderwunsch doch zu erfüllen. Ich bitte Sie sehr herzlich, im Rahmen der Ausschussberatungen sehr objektiv, sehr sachlich an dieses Thema heranzugehen, weil das Schicksale sind, die uns alle berühren müssen, und weil Kinder für viele Paare und für viele Menschen etwas ganz, ganz Wichtiges sind, damit man den Lebensweg, den man für sich geplant hat, auch wirklich erfüllen kann.

Freilich gibt es auch dann, wenn man diese medizinischen Möglichkeiten ausschöpft, viele Paare, die dann einen anderen Weg gehen, die Kinder adoptieren wollen. Aber trotzdem müssen wir alles versuchen, damit, wenn irgendwie möglich, auch die Betroffenen eine Erleichterung erfahren. Ich bitte Sie daher sehr herzlich, auch diesen Antrag, wenn irgendwie möglich, objektiv zu unterstützen.

Ich darf gleich vorweg sagen: Wenn es uns möglich gemacht wird, vielleicht einen Fünf-Parteien-Antrag daraus zu machen, dann sind wir dazu sehr, sehr gerne bereit. (Beifall bei der FPÖ.)

20.46


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 2 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


20.46.23

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Kollege Hofer, es stellt sich zweifelsohne für viele Partner­schaften, möchte ich jetzt einmal sagen, das Problem der Kinderlosigkeit. Ich kenne das selbst aus meinem Bekanntenkreis. Und ich kenne auch, so wie Sie gesagt haben, Partner, die darunter sehr, sehr leiden – am meisten natürlich psychisch, aber auch finanziell.

Ich möchte schon – und das wissen Sie, glaube ich, ja auch – darauf hinweisen, dass es sehr wohl eine steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten für reproduktions­medizi­nische Verfahren gibt. Ihr Antrag zielt ja darauf ab, dass man sozusagen ohne Selbst­behalt die Kosten absetzen kann.

Wir waren seinerzeit, als das eingeführt worden ist, dass man Kosten, allerdings mit Selbstbehalt, absetzen kann, sehr dafür, dass der Selbstbehalt gestaffelt wird, und zwar zwischen 6 Prozent und 12 Prozent des Jahreseinkommens, sodass auch Bevölkerungsschichten mit geringerem Einkommen diese Möglichkeit haben.

Es gibt zusätzlich im Bundesministerium für Gesundheit – das möchte ich auch un­bedingt anführen, denn das geht auch immer wieder unter – einen eigenen Fonds für In-vitro-Fertilisation, der ebenfalls Zuschüsse zu medizinischen Verfahren ermöglicht.

Grundsätzlich möchte ich zu den Selbstbehalten Folgendes sagen: Selbstbehalte ha­ben wir ja jetzt nicht nur bei diesen medizinischen Verfahren, sondern wir haben ja vielerlei Selbstbehalte – ich erwähne jetzt einfach einmal: Zahnregulierungen, Zahn­span­gen, Zahnersätze, Brillen und, und, und. Daher glauben wir, dass man grund­sätzlich einmal die Diskussion führen sollte über die Frage – und das kann man ja dann im Ausschuss –: Wann soll ein Selbstbehalt absetzbar sein und wann eben nicht?

Wir sind auch ganz Ihrer Meinung, dass es mit diesem Thema sehr sensibel und sehr umsichtig umzugehen gilt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.48

 


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