Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll62. Sitzung / Seite 219

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.49.02

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist tatsächlich ein ausgesprochen diffiziles und auch sehr wichtiges Thema.

Es ist so, dass heute viele Faktoren zusammenkommen: eine durchschnittlich wesent­lich schlechtere Spermienqualität der Männer, gleichzeitig aber eine Entwicklung, dass beispielsweise vor noch 20 Jahren eine Frau in Österreich durchschnittlich bereits mit 22 ihr erstes Kind bekam, heute das Alter für die erste Geburt aber durchschnittlich bei 29 Jahren liegt. Das führt auch dazu, dass insbesondere gerade besser ausgebildete Frauen und Paare überhaupt erst später ihrem Kinderwunsch nachkommen – später, wenn es auch bereits entsprechend schwieriger geworden ist.

Frauen studieren, danach überlegen sie sich ein paar Jahre: Ja, jetzt arbeite ich! Ab 30 beschließt man, die Familienplanung zu beginnen. Man probiert, es vergehen wieder ein paar Jahre – und man kommt drauf, es gibt ein Problem. Dann ist einer der beiden Partner bereits über 35 Jahre. Und in Österreich – das ist kein geschriebenes Gesetz – kann man ab diesem Alter schon kein Kind mehr, kein österreichisches Kind mehr adoptieren. Das ist etwas, Herr Kollege Hofer, von dem ich glaube, dass wir uns – auch wenn es nicht auf gesetzlicher Basis steht – auch einmal Gedanken darüber machen müssen, ob das noch zeitgemäß ist.

Viel besser sieht es im Bereich der künstlichen Befruchtung aus. Da wurde bereits vor Jahren der bereits genannte Fonds gegründet. Das heißt, wenn die Frau unter 40 Jah­re alt ist und eine körperliche Beeinträchtigung einer der beiden Partner festgestellt wurde – schlechte Spermienqualität, verklebte Eileiter –, dann werden von diesem Fonds gemeinsam mit den Krankenkassen über zwei Drittel der Kosten für eine In-vitro-Fertilisation übernommen.

Ganz konkret sieht es dann so aus, dass als einmal vorderhand zu bezahlender Selbstbehalt pro In-vitro-Fertilisation zwischen 400 € in einem öffentlichen Kranken­haus und 1 500 € an Kosten auf die Paare zukommen – pro Versuch. Maximal drei Versuche werden vom Fonds bezahlt. Die Altersgrenze liegt, wie gesagt, haarscharf bei 40 Jahren.

Diese maximal rund 1 500 € Selbstbehalt kann man dann wiederum von der Steuer absetzen, und nur davon einen geringen Selbstbehalt nicht. Das bedeutet, dass eigentlich pro In-vitro-Fertilisation maximal 600 € bis 900 € an Selbstbehalt letztlich, nach Abzug auch von der Einkommensteuer, übrig bleiben. Ich halte das für eine durchaus gerechtfertigte Beteiligung angesichts des Umstandes, dass bei allen Krankheiten – seien es Krebserkrankungen, was auch immer – außergewöhnliche Belastungen für besondere Medikamente ja auch mit einem Selbstbehalt behaftet sind. Das ist ausnahmslos so.

Ich glaube allerdings, dass wir uns auch in diesem Bereich über die Altersgrenzen dringend Gedanken machen sollten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Musiol, die ein langes schwarzes Kleid mit einer breiten roten Schärpe trägt –: Sie sind aber heute sehr pastoral behangen! Sie sehen aus wie ein Monsignore! – Abg. Mag. Musiol: Ja, heute für Sie, Herr Kollege Stadler!)

 


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