Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll64. Sitzung / Seite 40

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notwendig wären. Es muss daher alles unternommen werden, um eine Ausbreitung der Griechenland-Schuldenkrise auf andere Länder zu vermeiden. Die Unterstützung Griechenlands zusammen mit einem rigorosen Sparprogramm, das ich aufgezählt ha­be, ist ein wichtiger Schritt, um einen Flächenbrand und die Ausweitung der Krise in Europa zu vermeiden.

Das Griechenland-Hilfspaket signalisiert den Märkten, dass es der Euro-Zone mit der Rettung des Landes und der gemeinsamen Währung ernst ist und dass Spekulationen gegen den Euro à la longue keinen Erfolg zeitigen.

Die dem Rettungskonzept zugrunde liegenden Zahlen beruhen auf einer eingehenden Vor-Ort-Analyse durch den Internationalen Währungsfonds. Ich sage an dieser Stelle dazu: Wir sollten nicht so tun, als ob es diese Hilfe wie jetzt für Griechenland erstmals geben würde – für viele andere Länder hat sie bereits gewirkt. Die Experten des Wäh­rungsfonds werden die Einhaltung überprüfen und haben in der Vergangenheit auch immer garantiert – immer garantiert! –, dass die Kredite an die Kreditgeber zurückge­flossen sind. Auch das bitte aus der Geschichte des Währungsfonds, auch betreffend Hilfsmaßnahmen für Ungarn und andere Ländern nicht zu vergessen! (Abg. Mag. Stad­ler: Überall abgewertet worden!)

Nur diese Zahlen können als ernstzunehmende Entscheidungsgrundlage herangezo­gen werden. – Die Grundlagen für die in den Medien genannten Zahlen sind mir unbe­kannt. Ich kann mich nur auf das stützen, was aus der Euro-Zone, was von IWF-Exper­ten, von der EZB beziehungsweise der EU-Kommission vorgelegt wurde.

Die Zahlungen an Griechenland decken das mit Griechenland vereinbarte Drei-Jahres-Programm ab. Insgesamt stellt Österreich über drei Jahre maximal rund 2,3 Millio­nen € – genau: 2,29 Millionen € – zur Verfügung. (Abg. Strache: Warum vergessen Sie die Nationalbank?)

Die erste Zahlung ist für Mitte Mai vorgesehen. Für jedes weitere Quartal ist eine weite­re Zahlung vorgesehen, die aber nur nach positiver Beurteilung der Fortschrittsbe­richte – einstimmig! – Zug um Zug freigegeben werden. Die konkrete Staffelung der Beträge hängt vom Fälligkeitenprofil Griechenlands ab, wird aber gleichmäßig über die drei Jahre verteilt sein.

Die Mitgliedstaaten der Euro-Zone verpflichten sich dazu über einen Zeitraum von drei Jahren; das heißt bis Mitte 2013. Der finanzielle Gesamtaufwand für Österreich liegt bei 2,29 Milliarden €. Rückzahlungen und Zinszahlungen werden vierteljährlich erfol­gen. Zinszahlungen basieren – analog zum System des Währungsfonds – auf dem Euribor-Zinssatz mit einem Aufschlag von 300 Basispunkten. Bei Laufzeiten von über drei Jahren werden zusätzlich 100 Basispunkte verrechnet. Hinzu kommt eine Service­gebühr in Höhe von 50 Basispunkten.

Zu den Fragen 4 und 5:

Eine einfache Summierung der Beiträge ist nicht zulässig. Die Oesterreichische Na­tionalbank stellt ihre Beiträge im Rahmen ihrer Verpflichtungen dem IWF gegenüber zur Verfügung. Auch hiebei handelt es sich um zurückzuzahlende Kredite! Dies erfolgt teilweise über die regulären Mittel des IWF auf der einen Seite oder teilweise im Rah­men des „New Arrangements to Borrow“-Systems, das der IWF implementiert hat.

Die Beteiligung erfolgt im Verhältnis der Anteile aller finanzkräftigen Mitgliedstaaten im IWF. Schuldner ist in allen Fällen der IWF – und nicht das Land, also nicht Griechen­land. Eine Beteiligung an der Finanzierung Griechenlands durch den IWF erfolgt daher nicht direkt, sondern lässt sich allenfalls errechnen wie folgt: Die bisherige Beteiligung aus der Geschichte an Krisenpaketen in Österreich seitens der Nationalbank macht zir­ka 1 Prozent aus – und wird nicht budgetwirksam. Ganz zentraler Punkt: nicht bud­getwirksam.

 


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