Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 24

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09.07.161. Punkt

Erklärung des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers gemäß § 74b GOG-NR zur Erörterung der Frage der Stabilisierung der gemeinsamen europäischen Wäh­rung und den Lehren aus der Griechenland-Krise

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu Punkt 1 der Tagesord­nung.

Im Anschluss an diese Erklärung wird im Sinne des § 74b der Geschäftsordnung eine Debatte stattfinden.

Ich erteile nunmehr dem Herrn Bundeskanzler das Wort und stelle die Uhr auf 12 Mi­nuten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


9.07.45

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Regierung! Hochverehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! Vergleicht man die Länder der Eurozone, dann stellt man fest, dass sie unter­schiedlicher nicht sein könnten. Das war auch, als die Eurozone gegründet und erwei­tert wurde, den meisten klar  vielleicht nicht allen, und vielleicht haben es viele nicht in der nötigen Deutlichkeit zugegeben, aber ich glaube, es hat keinen Sinn, sich vorzuma­chen, dass die Länder der Eurozone in ihrer Struktur, in ihrer Wirtschaftskraft, etwa auch im Bereich der Schattenwirtschaft bis hin zu Themen wie Korruption völlig ident sind und dass es nun nur mehr die Aufgabe der gemeinsamen Arbeit in der Eurozone wäre, diese Gleichheit der Länder, diese absolute Vergleichbarkeit zu organisieren.

Wir stehen daher tatsächlich vor der Aufgabe – wie ich überzeugt bin, nicht nur letzte Woche und diese Woche, sondern auch in den nächsten Jahren –, auf die Unterschie­de, die es in den Ländern der Eurozone gibt, zu reagieren und auch zu agieren, um zu einer gemeinsamen Sozial- und Wirtschaftspolitik zu kommen.

Nun ist das Thema Europäische Wirtschaftsregierung immer von zwei Seiten zu sehen. Wenn es darum geht, stärker den Kampf gegen Spekulation aufzunehmen, die Wäh­rung zu stützen, füreinander dort einzustehen, wo es vertretbar ist, wenn es darum geht, Bedingungen, die man setzt, zu koordinieren, wenn es darum geht, die Einhal­tung von Bedingungen, die vorgegeben werden, zu überprüfen, wenn es um Finanz­marktaufsicht geht, dann will man eine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialregierung. Wenn es darum geht, dass den einzelnen Ländern vorgegeben werden soll, mit wel­chen Maßnahmen sie die gesetzten Ziele in ihrem Land erreichen sollen, dann wollen wir keine gemeinsame Wirtschafts- und Sozialregierung, weil wir der Überzeugung sind, diese Entscheidungen haben hier im österreichischen Parlament zu fallen, sind sie doch auch von unterschiedlichen gesellschaftspolitischen Zugängen geprägt.

Die Frage ist, ob man ein Budget in Ordnung bringt, indem man sozusagen den Rasen­mäher einschaltet und drüberfährt, oder ob man ein Budget in Ordnung bringt, indem man gewichtet, etwa zugunsten Bildung und Forschung, und indem man auch in wirt­schaftlich schwierigen Zeiten die verstärkte Bedeutung für bestimmte Bereiche aner­kennt, sich das im Budget widerspiegelt und man in den Entscheidungen gewichtet, wie und wo man stärker sparen und mit welchen Maßnahmen man – sozial gerecht natürlich – für entsprechende Einnahmen sorgen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

In Europa führt an einer Budgetkonsolidierung, auch innerhalb der Eurozone – diese ist ja wohl eine Voraussetzung, damit man nicht von den Schulden und den Zinszah­lungen abhängig ist –, kein Weg vorbei, um die Stabilität der Währung langfristig zu garantieren. Die Frage ist nur, wie man diese Budgetkonsolidierung bewältigt.

 


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