Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 149

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eingebracht in der 66. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 19. Mai 2010 im Zuge der Behandlung von TOP 4, Bericht des Budgetausschusses über die Regierungs­vorlage (660 d.B.): Bundesfinanzrahmengesetz 2011 bis 2014 - BFRG 2011-2014 (689 d.B.)

Die ÖBB planen zwischen Graz und Werndorf die Verlegung einer 110-kV-Hochspan­nungsleitung. Im Grazer Stadtgebiet soll diese Leitung größtenteils über oberflächige Kabeltröge verlaufen.

Der eisenbahnrechtliche Genehmigungsbescheid für die 110-kV-Leitung Graz-Wern­dorf weist aber grobe Mängel auf. Sämtliche inhaltlichen Parteieinwendungen wurden ignoriert. Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt sich als Auftraggeberin, Eigentümervertreterin und verfahrensleitende Behörde das Projekt quasi selbst. Der eisenbahnrechtliche Bescheid ignoriert bewusst den klaren Zusammenhang des Verfahrens mit der Koralmbahn, obwohl dieser in allen Projekt­unterlagen der Projektwerberin (ÖBB Infrastruktur Bau AG) klar zum Ausdruck kommt.

So geht aus den Projektunterlagen hervor, dass bei einem Vollausbau der Koralmbahn ca. 80% des Stromes für die Koralmbahn benötigt werden. Seit dem Bau des Unter­werkes in Graz und des Kollektors am Grazer Hauptbahnhof ist die Leitung für die Ver­sorgung der Südbahn überhaupt nicht mehr erforderlich. Das diesbezügliche Gutach­ten der TU Wien wurde vor der Inbetriebnahme dieser Errichtung erstellt.

Der vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie beigezogene Umweltmediziner Dr. König fordert als zwingende Maßnahme, dass bei sensiblen Nut­zungen (Wohnungen, Schulen, Kindergärten) die Magnetfeldbelastung 200 nT (24-Stunden-Wert) nicht überschreiten dürfen. Tatsächlich werden nach Angaben des Raumplaners 3,7 Kilometer allgemeines oder reines Wohngebiet berührt, die Trasse verläuft direkt neben einem Kindergarten und mehreren Spielplätzen. In unmittelbarer Nähe der Leitungen werden nach ÖBB-Gutachten trotz bereit optimierter Phasenverle­gung Werte bis zum 1.000-fachen des empfohlenen Messwertes erreicht.

Dennoch soll unverständlicherweise eine oberflächige Verlegung erfolgen, wodurch ex­trem hohe Magnetfelder auftreten würden. Bei oberflächigen Trögen sind die Magnet­felder ca. 10-mal so hoch wie unter vergleichbaren Freileitungen, die Spitzenwerte lie­gen ca. 150-fach über den umweltmedizinischen Beurteilungswerten für Dauernutzun­gen. Diese Magnetfelder lassen sich praktisch nicht abschirmen und sind nur durch entsprechende Abstandhaltung zu verringern.

Seit November 2003 kämpfen die Anrainer für eine echte Erdverkabelung in zumindest 1,5 m Tiefe. Damit würde es zu einer massiven Reduktion der Strahlenbelastung um das 50-fache (!) kommen. Technisch und wirtschaftlich wäre ein solches Projekt zumut­bar.

Und bereits 2007 wurde aufgrund des eisenbahnrechtlichen Baubescheides vom 26.4.2007 eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht, um eine Um­weltverträglichkeitsprüfung für dieses Projekt zu erreichen. Bis heute wurde über diese Beschwerde nicht entschieden, dennoch wurde vor kurzem bereits mit dem Bau be­gonnen.

Da die bisherigen Bemühungen zur Tieferlegung der 110-kV-Leitung zu keinem Ergeb­nis führten, fordern die Anrainer und Betroffenen der Hochspannungsleitung nunmehr zumindest den sofortigen Baustopp der Leitung bis die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes vorliegt.

Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Schreiben vom 12.9.2007, Zien 2007/03/0160‑2, AW 2007/03/0033-2, aufgrund des Zusammenhangs der gegenständ­lichen Leitung mit dem zweigleisigen Ausbau der Südbahn eine Verpflichtung zur


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