Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll66. Sitzung / Seite 208

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oder auch ob der Vermutung, dass die Fachhochschulen das bieten würden, wovon die Unternehmen träumen.

Es war in den Protokollen auch erkennbar, dass immer wieder die Studiengebühren thematisiert wurden: dass auch für die Fachhochschulen keine Studiengebühren einge­hoben werden sollten. – Wie wir wissen, ist das heute Geschichte, ich freue mich aber trotzdem, dass zumindest im Burgenland die Fachhochschüler keine Studiengebühren zu bezahlen haben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Kräuter: In der Steiermark auch nicht!)

Der Rechnungshof kritisiert einige Punkte, wie etwa die lückenhafte Evaluierung oder das lückenhafte Monitoring, die hohe Drop-out-Rate bei den Studierenden ohne Matura oder die geringe Beteiligung der Wirtschaft in der Frage der Finanzierung. Die Quali­tätssicherung ist zweifellos Grundlage für die Finanzierungs- und Entwicklungspläne, und daher darf es da, wo es um Bildung, wo es um Chancen für den Arbeitsmarkt geht, auch keine Kompromisse geben.

Die Durchlässigkeit war zentrale Motivation für den Beschluss zur Errichtung der Fach­hochschulen, und es ist auch nachweisbar, dass vor allem die soziale Durchlässigkeit in den Fachhochschulen größer ist als an den Universitäten. Die hohe Drop-out-Rate von studierenden Nicht-Maturanten ist ja eine besondere Herausforderung. Ich denke, dass der Weg „Lehre mit Matura“ dieses Problem mittelfristig verbessern wird und bis dahin auch entsprechende Vorbereitungslehrgänge Abhilfe schaffen werden können – zumindest werden an einigen Fachhochschulen diesbezüglich Erfolge verzeichnet.

Die Kostenbeteiligung der Wirtschaft wurde möglicherweise zu euphorisch gesehen, denn warum soll die Wirtschaft zahlen? – Sie bekommt die Absolventen auch ohne Be­teiligung! Diese Frage, so denke ich, ist zweigeteilt zu sehen: zum einen bezüglich der Hochschulausbildung und zum anderen betreffend den Bereich der Forschung. Die Ausbildung ist, wie ich meine, zweifelsfrei Aufgabe des Staates, die Forschung funktio­niert mit der Wirtschaft. Wichtig dabei sind Förderprogramme, wozu es auch Evaluie­rungen und Begleitungen gibt. Ein Problem ist, dass es diese Förderprogramme nur sporadisch gibt; eine gewisse Regelmäßigkeit wäre vorteilhaft.

Ich denke, dass es den Fachhochschulen, dem Fachhochschulrat beziehungsweise den zuständigen Ministerien ein Anliegen sein muss, ihre Hauptklientel zu halten, und daher denke ich, dass die angesprochenen Probleme auch lösbar sein werden. (Beifall bei der SPÖ.)

19.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Obernosterer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.09.49

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Rechnungshofprä­sident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Abgeordnete! Zum Rechnungshofbericht und den Auswirkungen der Personalhoheit auf die Gesamtkosten der Uni Wien und der Wirtschaftsuni Wien: Das 2004 in Kraft getretene Universitätsgesetz von 2002 hat ja den Universitäten auch die Autonomie über die Personalhoheit gewährleistet. – Und wie waren die Auswirkungen?

Es hat sich im Verhältnis im Grunde genommen nicht viel geändert, obwohl natürlich die Kosten für das Personal kontinuierlich gestiegen sind. Beispielsweise an der Uni Wien ist der Personalaufwand von 2004 bis 2008 um 73 Millionen € gestiegen, das ist ein Plus von 36 Prozent; und an der Wirtschaftsuni um 14,3 Millionen, ein Plus von 29 Prozent. Der Anteil des Personalaufwandes an den Gesamtkosten ist an der Uni Wien von 57 auf 60 Prozent gestiegen und an der Wirtschaftsuni Wien von 63 auf


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