Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 29

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Erstens: Wir haben § 113 des Beamten-Dienstrechtes ausgeschöpft und damit ermög­licht, dass Mitarbeiter in der Umsetzung der Bundesheerreform 2010 beziehungsweise in der Umbruchphase mit einer sogenannten Fallschirmregelung die Reform besser be­wältigen können, indem es nämlich eine soziale Abfederung gibt.

Zweitens haben wir es geschafft, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen frei­willigen Dienstortwechsel zu einem Dienstort vornehmen, der über 50 km vom bishe­rigen Dienstort entfernt ist, auch sozial unterstützt werden.

Ich möchte drittens darauf hinweisen, dass es uns mit Maßnahmen innerhalb des Res­sorts gelungen ist, über 400 Soldaten von der Verwaltung zur Truppe überwechseln zu lassen. Ganz wichtig ist mir – da sind wir sehr flexibel, und das sehe ich in anderen Ressorts nicht so –, dass wir KIOP- und KPE-Soldaten, also Soldaten der Kriseninter­ventions- und Operationstruppen und der Kaderpräsenzeinheiten, wenn sie nach drei Jahren ausscheiden, mit einem Programm ausstatten können, dass diesen jungen Menschen auch der Wechsel in die Privatwirtschaft ermöglicht wird. Wir haben das durchgesetzt, und ich habe in sehr vielen Gesprächen in den letzten Wochen von sol­chen Soldaten gehört, dass sie sehr dankbar dafür sind, dass sie wieder in die Privat­wirtschaft übergeführt werden können.

Das sind einmal die ersten drei Punkte. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glocken­zeichen.)

Wir haben in diesem Bereich noch einiges aufzuarbeiten. Diesbezüglich bin ich bei Ih­nen: Wir sind noch nicht am Ende der Arbeiten betreffend das Militärdienstrecht „Neu“.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer.

 


Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Zum selben Thema: Das Gehalt der Berufsmilitärpersonen wird durch die Verwendungsgruppe und durch die Gehaltsstufe bestimmt. Das betrifft Berufsoffiziere und Berufsunteroffiziere. Die Gehaltsstufen nennt man MBO1 oder MBO2.

Es gibt den grundsätzlichen Ansatz, die Durchlässigkeit zwischen Gruppe 1 und Grup­pe 2 zu ermöglichen beziehungsweise zu verbessern. Wie weit sind diese dienstrechtli­chen Maßnahmen betreffend Durchlässigkeit gediehen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Landesverteidigung und Sport Mag. Norbert Darabos: Herr Abgeordneter! Der Generalstab ist beauftragt, das durchzuarbeiten. Ich bin ein Befür­worter dieser Durchlässigkeit; das sage ich Ihnen ganz offen. Wenn nämlich jemand an der Spitze seiner Kompetenz angekommen ist, dann ist die Motivation sozusagen auch irgendwann einmal an der Spitze.

Im Hinblick darauf ist diese Durchlässigkeit sicherlich ein Anreizsystem im österreichi­schen Bundesheer und schafft Motivation und auch Kompetenz.

Wie gesagt, wir sind derzeit im Generalstab dabei, dieses System auszuarbeiten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Stauber.

 


Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Bundesminister! Wir alle sind sehr stolz auf unsere Soldatinnen und Soldaten, die im internationalen Einsatz bei den verschiedensten Friedensmissionen stehen und immer wieder sehr hohes Lob für ihre Einsätze bekommen.

Natürlich kommen sie auch immer wieder in schwierige Situationen, und daher ist es sehr wichtig, dass sie sich auf klare gesetzliche Grundlagen und Regelungen verlassen können.

 


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