Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 57

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gen. Bei der Einfuhr von gebrauchten Fahrzeugen, die im Gemeinschaftsgebiet der Europäischen Union bereits einmal zugelassen wurden, ist der entsprechende wertge­minderte Betrag auch bei der CO2-Abgabe anzusetzen.

Abschließend möchte ich zur Besteuerung von Kraftfahrzeugen noch einmal kritisch Stellung nehmen, weil ich der Meinung bin, dass diese insgesamt viel zu hoch ist. Ge­rade bei Minivans, die vielfach von Familien benützt werden, die aber auch kleine Un­ternehmer sehr häufig einsetzen, haben wir eine Gesamtbelastung von Verbrauchs­steuern mit CO2-Malus bei einem DIN-Normverbrauch von etwa 10 Litern auf 100 Kilo­meter von über 40 Prozent. Ich glaube, das ist eindeutig zu hoch.

Wir sollten auch immer wieder bedenken, dass in Österreich fast 500 000 Menschen direkt oder indirekt vom Kfz-Sektor abhängig sind und dort ihre Arbeitsplätze haben. Insofern sollte man sich in Zukunft schon überlegen, auch entsprechende Bonifikatio­nen bei der Verbrauchsbesteuerung von Fahrzeugen auszusprechen. Vielleicht ist es auch möglich, so wie wir bei elektrisch betriebenen Fahrzeugen schon entsprechende Maßnahmen eingeleitet haben, entsprechende Bonifikationen auch für andere Fahr­zeuge festzulegen. Ich glaube, damit würden wir den Bürgern, aber auch der Kfz-Wirt­schaft einen guten Dienst erweisen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek ist als Nächste zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.04.24

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Abgabenänderungsgesetz 2010 novelliert eine ganze Reihe von Steuergesetzen. Im Wesentlichen sind aber auch viele positive Punkte darunter, deswegen werden wir auch zustimmen. So geht es zum Bei­spiel um eine Verschärfung der Gruppenbesteuerung oder um mehr Transparenz bei Privatstiftungen.

Damit möchte ich mich jetzt aber nicht mehr länger aufhalten, sondern ich möchte mich noch mit einem zusätzlichen Gesetz, das im Ausschuss im Schnellverfahren dazuge­kommen ist, beschäftigen, nämlich dem Tabakmonopolgesetz. Ich möchte kurz die Si­tuation beschreiben, und dann möchte ich eine einzige Frage an den Herrn Staatsse­kretär stellen und würde bitten, dass Sie diese beantworten.

Es geht um das Problem, dass der Europäische Gerichtshof die Mindestpreise gekippt hat, also dieses System, das in Österreich lange vorherrschend war, dass es bestimm­te Mindestpreise für eine Schachtel Zigaretten geben soll. Da niemand in Österreich will, dass man in Zukunft Zigaretten zum Spottpreis verkaufen kann, gibt es nun eine Novellierung und eine neue Preisregulierung. Und der Vorschlag von den Regierungs­parteien ist, dass es Mindesthandelsspannen gibt, das heißt, dass nicht mehr die Ta­bakindustrie mehr einstreift, sondern der Tabakhändler.

Ich habe eine einzige Frage, Herr Staatssekretär: Warum machen wir das nicht anders und machen das über höhere Steuereinnahmen? Ich glaube, dass die Republik das im Moment sehr gut brauchen könnte. Überall platzt der Haushalt aus allen Nähten. Wa­rum also können wir das nicht über Steuererhöhungen regulieren? Warum müssen die Trafikanten und Trafikantinnen jetzt mehr verdienen? Warum kassiert das nicht der Fiskus?

Dies vor allem vor folgendem Hintergrund: Wir haben 1,4 Milliarden € an Steuereinah­men aus der Tabaksteuer. Davon wird einmal die lächerliche Summe von 12 Millio­nen €, also ein Bruchteil, nur für Prävention eingesetzt, das heißt für die ganz wichtige Arbeit, bei den Jugendlichen Aufklärung zu leisten, bei den Kindern Aufklärung zu leis-


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