Jetzt geht es um die Verschärfung der Strafbestimmungen gegen die Geldwäsche. Und wer übernimmt wieder den Widerstand, für die Geldwäscher? (Abg. Strache: Dass Sie von Grundrechten nichts halten, wissen wir! Dass Sie von Grundrechten als Kommunist nichts halten, wissen wir! Sie als Kommunist halten von Grundrechten gar nichts!) – Die Freiheitliche Partei Österreichs! (Abg. Dr. Fichtenbauer: Die Rechtsanwaltskammer ...! – Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Wenn es gegen Kleinkriminalität geht, dann ist euch keine Strafbestimmung zu scharf. Wenn wir Geldwäsche bekämpfen, dann werdet ihr laut und mutig, das ist schon auffällig. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Man muss der Realität ins Auge schauen, meine Damen und Herren! Im März ... (Abg. Dr. Fichtenbauer: Sie behaupten, die Rechtsanwaltskammer ist Geldwäscher!)
Meine Damen und Herren, reden Sie einmal mit dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Benn-Ibler. Ich habe das ... (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)
Reden Sie, bevor Sie sich auf die Rechtsanwaltskammer berufen, Kollege Fichtenbauer, mit Präsident Benn-Ibler. Ich habe das nach der Ausschusssitzung getan. Präsident Benn-Ibler sagt, er war einbezogen, er ist nicht mit allem glücklich, aber er kann damit leben. Das ist die Position der Rechtsanwaltskammer. Und das war auch die Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer in diesem legistischen Vorverfahren. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Sie wollen behaupten, die Rechtsanwaltskammer ...! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, schauen wir der Realität in die Augen: Im März dieses Jahres war auf 14 Konten österreichischer Banken Geldwäschealarm; 2 Milliarden € der Banken wurden von der italienischen Mafia in Österreich geparkt. Österreich ist aufgrund seiner geographischen Lage, aufgrund der politischen Stabilität, aufgrund der Steuergesetze und aufgrund des Bankgeheimnisses ein attraktiver Standort für Geldwäsche. Und da reden wir nicht über die Kontodaten von „Onkel Hans“ und „Tante Gerda“. Das Bankgeheimnis wird ja gerne instrumentalisiert, wenn man die Geldwäscher schützen möchte.
Es geht um etwas ganz anderes: Wollen wir, dass unsere Volkswirtschaft durch kriminelles Kapital unterwandert wird, ja oder nein? Wir sagen klar: Nein. Was wäre nämlich die Folge: Dieses kriminelle Kapital bekäme in Österreich politischen und wirtschaftlichen Einfluss, meine Damen und Herren, und das möchte niemand haben. Ich möchte nicht haben, dass legale Unternehmen in Österreich durch kriminelles Kapital unterwandert werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Tatsache ist, es gibt in diesem Gesetz einige Punkte, die man sich genauer anschauen muss und die wir uns auch angeschaut haben. (Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.) Das ist das Argument der Eigengeldwäsche. Tatsache ist, wenn die Eigengeldwäsche dazu führen würde, dass ein Beschuldigter sich selbst belasten müsste, dann wäre das jedenfalls verfassungswidrig und gegen die Menschenrechtskonvention. (Abg. Mag. Stadler: Auch schon aufgewacht?) – Nein, nicht aufgewacht, aber schauen Sie sich die Bestimmungen an. Genau dieser Punkt ist nicht strafbar.
Zweiter Punkt, Kollege Stadler. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) – Nein, nicht aufgewacht. Sie sollten sich die Bestimmungen anschauen. Sie reden über ein Gesetz, das Sie offensichtlich nicht kennen und studiert haben. Genau das ist nicht der Fall. Es ist eben genau nicht Artikel 6 MRK berührt, weil diese Selbstbelastung nicht vorgesehen ist.
Der nächste Punkt ist der tatsächlich heikle Punkt der Frage der Verfassungsmäßigkeit, denn unabhängig davon, wie wir diese Bestimmung inhaltlich einschätzen, ginge
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