Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 71

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es nicht, wenn hier verfassungsrechtliche Bestimmungen umgangen würden und ver­sucht würde, einfachgesetzlich etwas durchzudrücken, was eine verfassungsrechtliche Mehrheit brauchen würde.

Wir haben uns die Argumente des Kollegen Stadler genau angeschaut, und wir teilen sie nicht. Darüber können wir ja jetzt detailliert und jenseits der Polemiken, die da von rechts kommen, diskutieren. Das ist eine reine Verfassungsdebatte.

Richtig ist, das Bankgeheimnis ist eine Verfassungsbestimmung. Keine Pflicht zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht im Zusammenhang mit Strafverfahren. Unter der Voraussetzung der gerichtlichen Bewilligung, § 116 StPO, kann selbstverständlich in das Bankgeheimnis eingegriffen werden. Das heißt, wir gehen davon aus, dass der Verfassungsgesetzgeber folgende Position vertritt: Das Bankgeheimnis ist verfas­sungsrechtlich geschützt mit der Einschränkung der Strafrechtspflege.

Da die Strafrechtspflege, die Strafprozessordnung immer einfachgesetzlich geregelt war, ist daher davon auszugehen, dass auch der verfassungsrechtliche Schutz des Bankgeheimnisses nicht für den Teil der Strafrechtspflege gilt und daher, da es sich hier um ein Gesetz der Strafrechtspflege handelt, auch der verfassungsmäßige Schutz eingehalten ist. (Abg. Mag. Stadler: Das ist so ein Schmarr’n!)

Sehr geehrte Damen und Herren, Geldwäsche und Korruption da – dort ist die FPÖ; Verfolgung von Geldwäsche und Korruption – da sind die Grünen. Daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ort­ner zu Wort. – Bitte.

 


11.52.49

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Zauberwort heißt Verhält­nismäßigkeit, und dieses Zauberwort findet auch bei diesem Paket Anwendung.

Wir brauchen in Zeiten der Globalisierung einfach wirklich gute Instrumente im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität, im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung, im Kampf ge­gen Geldwäsche.

Die Financial Action Task Force hat verschiedene Defizite festgestellt, und diese Defi­zite werden jetzt beseitigt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Geldwäsche schadet der Wirtschaft, Geldwäsche schafft eine Schattenwirtschaft und hilft, illegal erworbenes Vermögen zu verschleiern. Illegale Gewinne werden in den legalen Bereich überführt. Dagegen müssen wir ge­meinsam etwas tun, und daher ersuche ich Sie heute auch um Zustimmung zu diesem Paket. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Eigengeldwäsche soll strafbar gemacht werden. Herr Abgeordneter Stadler, es handelt sich bei Eigengeldwäsche um zusätzliche kriminelle Energie durch Verbergen, durch Verschleiern. Der Vortatenkatalog wird ausgeweitet und der Strafrahmen wird er­höht und dem Antikorruptionsstrafrecht angeglichen.

Sehr geehrte Damen und Herren, aus illegalen Tätigkeiten wie Drogen- oder Waffen­handel darf niemandem ein Vorteil entstehen.

In Zukunft soll es auch präzisierte Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht von Notaren und Anwälten geben. Ich betone: Präzisierungen. Es hat ja bis jetzt schon Sorgfalts­pflichten gegeben. Es soll verschiedene Risikokategorien geben. Wir wollen den An­wälten und Notaren helfen, damit sie nicht selbst Teil von kriminellen Netzwerken wer­den. (Abg. Mag. Stadler: Die Anwaltschaft verzichtet gerne!)

 


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