Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 96

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Ein neues Ökostromgesetz wird ja auch notwendig sein, wenn wir die Energiestrategie der Bundesregierung, die bis zum Jahr 2020 34 Prozent erneuerbare Energie haben will, umsetzen wollen. Mit dieser Energiestrategie wird man dann zum einen Energiesi­cherheit haben, man wird mehr Wertschöpfung im Inland haben, man wird Arbeits­plätze im Inland haben, und man wird damit auch für die Umwelt etwas tun können.

Noch einmal zurück zum Ökostromzuschlag: Man sollte durchaus auch überlegen, ob dieser Ökostromzuschlag noch zeitgemäß ist, denn wenn wir die wahren Kosten zum Beispiel bei den fossilen Energien berechnen würden – mit dem CO2-Ausstoß, oder wenn wir an die Katastrophe, die momentan im Golf von Mexiko passiert, denken, was dort an Natur und sonstigem Vermögen vernichtet wird –, dann käme, wenn man alles berechnete, sicherlich ein Zuschlag für die fossilen Energieträger heraus, sodass man alles in allem wirklich überlegen sollte, dass man auf diesen Ökostromzuschlag – wenn es darüber hinaus in die Richtung geht, dass wir insgesamt mehr erneuerbare Energie verwenden – in Zukunft vielleicht überhaupt verzichten sollte.

Wir werden den Bericht jedenfalls zur Kenntnis nehmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.24.09

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Dass wir heute diesen Bericht diskutieren können, ist letztlich einer Initiative des BZÖ zu verdanken, nachdem die E-Control einen Bericht herausgegeben hatte, in dem festgestellt wurde, dass bei der Ökostrom-Weiterverrechnung rund 77 Millionen € an Körberlgeld gemacht wurden, nämlich 0,14 Cent pro Kilowattstunde. – Das war die Ausgangslage.

Das würde bedeuten, dass ein durchschnittlicher Haushalt mit 3 500 Kilowattstunden ungefähr 6 bis 8 € pro Jahr zu viel verrechnet bekommen würde – in Summe sind das bis zu 24 Prozent des Ökostromanteiles! Also 24 Prozent nur für die Weiterverrech­nung! Man stelle sich vor, eine Wohnbaugenossenschaft würde für die Weiterverrech­nung der Miete 24 Prozent Aufschlag dazugeben: Das gäbe einen großartigen Auf­schrei in dieser Republik! – Hier ist es offenbar noch völlig egal.

Beim Gewerbe ist es noch schlimmer: Beim Gewerbe sind es bis zu 150 € je Gewer­bebetrieb, was für die Weiterverrechnung zu viel gezahlt wird.

Daher haben wir vom BZÖ am 23. September des Vorjahres den Antrag gestellt, das auch rechtlich abzustellen und entsprechende Regelungen dafür zu schaffen. Die SPÖ, die ÖVP und auch die Grünen haben das abgelehnt. – Die Regierung hat aber offenbar dann doch ein schlechtes Gewissen bekommen und eben diesen vorliegenden Bericht in Auftrag gegeben, damit wir wissen, was letztlich Sache ist. Und da sind die Fakten zwischen E-Control und auch der Bundeswettbewerbsbehörde nicht allzu weit ausein­ander.

Das Ergebnis war dann, dass die Regierung beschlossen hat, allfällige Ergebnisse aus diesem Bericht umzusetzen. Und diesbezüglich bin ich heute schon gespannt, weil wir Ihnen dabei gerne behilflich sein werden, weil wir das auch beantragen werden.

Der Bericht sagt uns nunmehr, dass die E-Control von 0,14 zu viel verrechneten Cent pro Kilowattstunde ausgeht, die Bundeswettbewerbsbehörde kommt auf 0,077 Cent, also genau die Hälfte. Das sind in Summe immer noch 39 Millionen € Körberlgeld, das den Konsumenten und den KMUs zu viel abgeknöpft wurde. Und das Problem dabei ist ja, dass 60 Prozent der Stromkunden, die betroffen sind, Großabnehmer sind. Diese haben eine Nachverrechnung bekommen – das heißt, sie wurden auch korrekt abge-


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