Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 98

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sel nicht entsprechend durchführen können, obwohl hier große Einsparungspotenziale vorhanden wären; das sind in Summe schon 400 Millionen €. Und hinzu kommen noch – das ist hier angesprochen; die Einleitung für das Volksbegehren „Raus aus EURATOM“ läuft soeben, ein sehr sinnvolles Volksbegehren – 40 bis 100 Millionen €, die in den Euratom-Topf fließen, womit wir den Atomstrom fördern, anstatt erneuerbare Energien entsprechend zu unterstützen.

Ich sage ganz bewusst von dieser Stelle aus Danke an atomstopp Österreich, an die zwei prominenten Vertreter Roland Egger und die Gabi Schweiger, die das ermöglicht haben, weil offenbar viele Anträge hier im Parlament – vom BZÖ, aber auch von ande­ren Fraktionen – bisher bei der Regierung auf taube Ohren gestoßen sind.

Ich gebe Ihnen nunmehr die Chance, etwas zu ändern. Wenn Sie das zusammen­zählen, sind das 500 Millionen € – eine halbe Milliarde Euro! – zu viel für Strom in Ös­terreich, die sinnlos hinausgeschmissen worden sind. Ich frage Sie: Wäre es nicht bes­ser gewesen, dieses Geld aufzuteilen, einen Teil davon den Kunden zurückzugeben und einen Teil davon in erneuerbare Energie, in Nachhaltigkeit zu investieren?

Daher lade ich Sie abschließend ein, den Entschließungsantrag des BZÖ mitzutragen. Da geht es im Prinzip nur um die Umsetzung des Berichtes der Bundeswettbewerbsbe­hörde, was Sie selbst in Auftrag gegeben haben.

Der Entschließungsantrag lautet:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, vor dem Hin­tergrund der Ergebnisse des Prüfberichts der Bundeswettbewerbsbehörde dem Na­tionalrat umgehend einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit welchem eine transparente und den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Ausweisung der Ökostrommehr­aufwendungen durch die Stromlieferanten sichergestellt und damit eine überhöhte Wei­terverrechnung an die Konsumentinnen und Konsumenten künftig verhindert wird.“

*****

Ich lade Sie ein, Ihrer eigenen Aufforderung nachzukommen und auch diesen Antrag mit uns mitzubeschließen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur künftigen Verhinderung von „Ökostrom-Körberlgeld“ für Energieversorger

eingebracht im Zuge der Debatte zum TOP 9: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über den Bericht des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend den Prüfbericht der Bundeswettbewerbsbehörde über die Praxis der Aus­weisung von Ökostromaufschlägen durch Energieversorgungsunternehmen, aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 23. September 2009, 48/E XXIV. GP (III-127/716 d.B.)

Das derzeitige System der Finanzierung des Ökostroms basiert zum einen auf einer di­rekt beim Konsumenten eingehobenen Zählpunktpauschale und zum anderen auf Ver-


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