Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 99

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rechnungspreisen, die zunächst von den Stromlieferanten bezahlt und dann aber den Stromkonsumenten weiterverrechnet werden.

Die Art der Weiterverrechnung der Aufwendungen für die Verrechnungspreise ist je­doch gesetzlich nicht im Detail geregelt.

Die Weiterverrechnung der Mehraufwendungen führte in den vergangenen Jahren da­zu, dass die Stromlieferanten – insbesondere die Landesenergieversorgungsunterneh­men aber auch andere – aus diesem Titel Mehreinnahmen zulasten der Stromkonsu­menten lukrierten.

Nach Berechnungen der e-control erfolgt eine durchschnittlich um etwa 0,14 Cent/kWh überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten, was in Zahlen ausgedrückt bedeutet, dass die Stromlieferanten um nicht weniger als 77 Mio Euro pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung stellen als es entsprechend den tatsächli­chen Aufwendungen gerechtfertigt wäre.

Dies bedeutet, dass allein jeder Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr die Energieversorger mit sechs bis zu acht Euro jährlich „subven­tioniert“. Somit liefert der Stromkonsument – ohne sein Wissen – bis zu 24 % seines für Ökostrom zu leistenden Gesamtaufwandes in der Höhe von rund 34 Euro jährlich an die Energieversorger ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Gewerbetriebe werden sogar mit rund 150 Euro jährlich ungerechtfertigt unter dem Deckmäntelchen „Ökostrom“ belastet.

Auf Initiative des BZÖ wurde in der Folge eine entsprechende Prüfung dieser Vorgän­ge durch die Bundeswettbewerbsbehörde erreicht. Der gegenständliche Bericht erhär­tet nunmehr die entsprechenden Verdachtsmomente, wenn es da heißt:

„Es dürfte zutreffen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich ange­fallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten.“

Der genaue Gesamtumfang dieses nicht durch Kosten gedeckten Aufschlages könne durch die Bundeswettbewerbsbehörde aber nicht abschließend ermittelt werden, dürfte jedoch deutlich unter dem im Raum stehenden Betrag von 77 Mill. € liegen.

Laut S. 16 des Berichts ergibt sich ein im Schnitt um 0,077 Ct/kWh überhöht ausgewie­sener Ökostromzuschlag!

„Dieser Tatbestand sei zweifellos unbefriedigend, könne aber – jedenfalls mit den In­strumentarien der Bundeswettbewerbsbehörde – mangels eines Verstoßes gegen kar­tellrechtliche Missbrauchsvorschriften nicht bekämpft werden.“ so im Bericht nachzu­lesen.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, vor dem Hin­tergrund der Ergebnisse des Prüfberichts der Bundeswettbewerbsbehörde dem Na­tionalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem eine transparente und den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Ausweisung der Ökostrommehr­aufwendungen durch die Stromlieferanten sichergestellt und damit eine überhöhte Wei­terverrechnung an die Konsumentinnen und Konsumenten künftig verhindert wird.“

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