rechnungspreisen, die zunächst von den Stromlieferanten bezahlt und dann aber den Stromkonsumenten weiterverrechnet werden.
Die Art der Weiterverrechnung der Aufwendungen für die Verrechnungspreise ist jedoch gesetzlich nicht im Detail geregelt.
Die Weiterverrechnung der Mehraufwendungen führte in den vergangenen Jahren dazu, dass die Stromlieferanten – insbesondere die Landesenergieversorgungsunternehmen aber auch andere – aus diesem Titel Mehreinnahmen zulasten der Stromkonsumenten lukrierten.
Nach Berechnungen der e-control erfolgt eine durchschnittlich um etwa 0,14 Cent/kWh überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten, was in Zahlen ausgedrückt bedeutet, dass die Stromlieferanten um nicht weniger als 77 Mio Euro pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung stellen als es entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen gerechtfertigt wäre.
Dies bedeutet, dass allein jeder Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr die Energieversorger mit sechs bis zu acht Euro jährlich „subventioniert“. Somit liefert der Stromkonsument – ohne sein Wissen – bis zu 24 % seines für Ökostrom zu leistenden Gesamtaufwandes in der Höhe von rund 34 Euro jährlich an die Energieversorger ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
Gewerbetriebe werden sogar mit rund 150 Euro jährlich ungerechtfertigt unter dem Deckmäntelchen „Ökostrom“ belastet.
Auf Initiative des BZÖ wurde in der Folge eine entsprechende Prüfung dieser Vorgänge durch die Bundeswettbewerbsbehörde erreicht. Der gegenständliche Bericht erhärtet nunmehr die entsprechenden Verdachtsmomente, wenn es da heißt:
„Es dürfte zutreffen, dass die EVU unter dem Titel Mehraufwendungen für Ökostrom in der Vergangenheit höhere Beträge ausgewiesen haben als sich aus tatsächlich angefallenen Kosten aus der Zuweisung von Ökostrom ergeben hatten.“
Der genaue Gesamtumfang dieses nicht durch Kosten gedeckten Aufschlages könne durch die Bundeswettbewerbsbehörde aber nicht abschließend ermittelt werden, dürfte jedoch deutlich unter dem im Raum stehenden Betrag von 77 Mill. € liegen.
Laut S. 16 des Berichts ergibt sich ein im Schnitt um 0,077 Ct/kWh überhöht ausgewiesener Ökostromzuschlag!
„Dieser Tatbestand sei zweifellos unbefriedigend, könne aber – jedenfalls mit den Instrumentarien der Bundeswettbewerbsbehörde – mangels eines Verstoßes gegen kartellrechtliche Missbrauchsvorschriften nicht bekämpft werden.“ so im Bericht nachzulesen.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Prüfberichts der Bundeswettbewerbsbehörde dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit welchem eine transparente und den tatsächlichen Aufwendungen entsprechende Ausweisung der Ökostrommehraufwendungen durch die Stromlieferanten sichergestellt und damit eine überhöhte Weiterverrechnung an die Konsumentinnen und Konsumenten künftig verhindert wird.“
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