Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 100

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Katzian. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


13.31.27

Abgeordneter Wolfgang Katzian (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Mei­ne Damen und Herren! Ich bin mir nicht sicher, ob wir alle den gleichen Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde gelesen haben. Der, den ich gelesen habe, weicht doch in manchen Punkten von dem ab, was mein Vorredner hier angesprochen hat. – Ich möch­te versuchen, das entsprechend herauszuarbeiten und auch zu argumentieren.

Aus meiner Sicht bringt der vorliegende Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde zwei wesentliche Erkenntnisse mit sich. Die erste Erkenntnis ist: Der im Raum stehende Vorwurf von Mehrbelastungen in Höhe von 77 Millionen € ist nicht aufrechtzuerhalten und ist nicht letztgültig nachweisbar. Die zweite Erkenntnis ist, dass es in diesem Be­richt klare Empfehlungen in die Richtung gibt, wie etwa die Aufbringung über eine ver­brauchsabhängige Abgabe sowie die Ausweispflicht der Ökostromaufwendungen bei den Verbrauchern sein sollen – das brauchen wir auch im Hinblick auf die Vorbereitung und Diskussion für die Neugestaltung des Ökostromgesetzes.

Ich bin froh darüber, dass mit diesem Bericht auch von quasi unabhängiger Seite unse­re Argumente hinsichtlich der angepeilten Maßnahmen verstärkt werden und möchte in wenigen Sätzen noch einiges zum Bericht selbst sagen.

Dem Bericht ist ja der Vorwurf der E-Control vorausgegangen, dass die Energieversor­ger sich quasi durch eine überhöhte Weiterverrechnung der Ökostromverrechnungs­kosten 77 Millionen € pro Jahr einbehalten haben – der Vorwurf des Körberlgelds stand hier im Raum. Bei der Prüfung der Bundeswettbewerbsbehörde betreffend diesen Punkt ist grob gesagt nur herausgekommen, dass das Modell der E-Control, das ja eine Be­urteilung im Nachhinein, aus nachträglicher Sicht ist, für die Energieversorger nicht an­wendbar ist und ihnen daher aus diesem Titel heraus auch kein Vorwurf gemacht wer­den kann, wenn sie in ihren Prognoserechnungen zu anderen, klarerweise nicht so ex­akten Werten kommen.

Es sind auch die Bandbreiten dargestellt worden – Kollege Widmann ist darauf schon eingegangen. Der Punkt ist: Als mögliche Bandbreite für den Missbrauch seitens der Energieversorger, wenn man überhaupt von Missbrauch sprechen kann, berechnet die Bundeswettbewerbsbehörde einen Aufschlag von 0,077 Cent pro Kilowattstunde bezie­hungsweise 1,1 Prozent des Gesamtpreises. Umgelegt auf den Strom selbst bleiben überhaupt nur 0,4 Prozent Abweichung übrig. Einen Preismissbrauch sieht die Behör­de hier nicht für möglich an und kommt letztlich auch zu dem Schluss, dass keinerlei Rechtsvorschriften verletzt wurden.

Gleichzeitig hat der Bericht aber schon auch festgestellt, dass es nicht möglich ist zu sagen, ob die Ökostromzuschläge die Kosten übersteigen oder nicht. Und wenn nicht einmal die Bundeswettbewerbsbehörde in der Lage ist, das festzustellen, dann ist kla­rerweise der Endverbraucher schon gar nicht in der Lage, das festzustellen und zu durchblicken. Daher ist es erforderlich, entsprechende Transparenz für die Kundinnen und Kunden sicherzustellen und diese Klarheit mit einer Ausweispflicht für die Öko­stromaufwendungen bei den Rechnungen für die Endverbraucher auch entsprechend sicherzustellen.

Bei der Ausweispflicht sind wir am Ende der Verbrauchskette. Vorher benötigen wir eine generelle Neugestaltung des Aufbringungsmechanismus sowie eine Finanzie­rungsgrundlage mit fairer und transparenter Kostenverteilung zwischen allen Stromver­brauchern.

Ich denke, dass wir die Novellierung des Ökostromgesetzes dazu nutzen können, das Gesetz an sich zu verbessern, es leichter lesbar zu machen und damit ein gut funk-


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