Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 113

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

beitsverfassungsgesetz gab, weiß ich, wie wichtig es ist, dass sich auch die Jugend or­ganisieren kann. Damals ging das nur auf freiwilliger Basis; in meinem Lehrbetrieb war das möglich. Man konnte sich über Ausbildungsfragen, man konnte sich über die Inhal­te der Lehrausbildung damals mit dem Meister und dem Betriebsinhaber verständigen. Ich glaube, das war ein gutes Konzept. Warum soll das nicht für jene gelten, die jetzt in überbetrieblichen Ausbildungsstätten sind?! Ich halte das für eine ganz wichtige Sache.

Erstmals können sich also, und das noch heuer, die Jugendlichen in den Ausbildungs­einrichtungen selbst organisieren und dem Gesetzestext nach ihre Interessen wahr­nehmen. Es ist, glaube ich, ein demokratiepolitisch wichtiges Signal, denjenigen, die keine Lehrstelle in der Wirtschaft gefunden und deshalb auf die Ausbildungsgarantie der Bundesregierung zurückgegriffen haben, auch diese Mitbestimmungsrechte einzu­räumen.

Nicht vergessen soll man, dass diese Initiative, die wir heute mit der Beschlussfassung ergreifen, eigentlich auf eine langjährige und beim letzten Jugendkongress der Ge­werkschaftsjugend wiederholte Forderung der Österreichischen Gewerkschaftsjugend zurückgeht. Diese Forderung und diese Argumente haben auch dazu geführt, dass in das Regierungsprogramm der derzeitigen Bundesregierung dieses Thema aufgenom­men wurde und heute abgearbeitet wird.

Sehr verehrte Damen und Herren! Neue Rechte für die Jugend und die Vertretungs­rechte, die im Gesetz definiert sind, nämlich wirtschaftliche, soziale, gesundheitliche, kulturelle Interessen wahrzunehmen, sich selbst zu organisieren, sich selbst mit politi­schen, wirtschaftlichen, sozialen Zusammenhänge zu beschäftigen und das im Ausbil­dungsbetrieb gemeinsam mit dem Inhaber der Ausbildungseinrichtung abzuarbeiten, das ist, glaube ich, eine höchst demokratiepolitische Entwicklung.

Diese wollen wir von der Sozialdemokratischen Partei hier gerne – gemeinsam mit der Österreichischen Volkspartei – unterstützen, aber auch Mängel aufzeigen, Maßnah­men anregen, Ausbildungsvorschläge machen, Ausbildungsplanung mitgestalten. All das sind Dinge, die auch auf die jungen Menschen in Ausbildung zukommen, und da werden sie eingeladen, kreativ mitzuarbeiten. Es gibt auch eine Informations- und Aus­kunftspflicht für den Inhaber der Ausbildungseinrichtung, also einen Gegenverkehr, wenn er abgerufen wird.

Ich denke, die breite politische Zustimmung hier zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Und ich sage es zum Schluss noch einmal: Unverständlich ist die Argumentation der Freiheitlichen! Aber es wird Gelegenheit geben, all den betroffenen Jugendlichen in den Ausbildungseinrichtungen zu sagen, dass die einen dafür waren und es den ande­ren wurscht ist, ob sie mitreden dürfen. Ich denke, auch das soll ausgesprochen wer­den. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Schatz. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.16.28

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kurz einleitend: Ich war jetzt auch ziemlich erstaunt über die Rede des Abgeordneten Höbart. Sozusagen diese Novelle, die wir durchaus unterstützen, auf die Einführung der Vertrauensleute in den überbetrieblichen Lehrstellen zu reduzieren, finde ich schon skurril in Anbetracht der sonstigen, wirklich guten Inhalte. Ich habe ja auch angemerkt, dass Vertrauensleute in Einrichtungen, die man hoffentlich nur sehr kurz besucht, viel­leicht auch administrativ etwas schwer zu managen sein werden, aber dass das wirk­lich der Grund ist, aus dem Sie diese Novelle ablehnen, kann ich mir beim besten Wil­len nicht vorstellen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite