Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 112

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Die Projektverantwortlichen für das neue Lehrlingspaket – also Regierung und Sozial­partner – hätten schon vor Monaten erkennen können, dass mit dem neuen Lehrstel­lenfördermodell ihre Versprechen – „jedem Jugendlichen einen Lehrplatz bzw. gleich­wertige Ausbildungsalternative“ – schlichtweg nicht einhaltbar sind.

Durch eine sofortige Korrektur ihrer Lehrstellenförderphilosophie kann eine positive Trendwende beim derzeitigen „betrieblichen Lehrstellenschwund“ erwirkt werden, an­statt zu versuchen, die vorhandenen Mankos mit „Pseudoqualifikationsprojekten“ zuzu­decken.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die versprochene Ausbildungsgarantie einzulösen, indem sie der Förderung betriebli­cher Lehrstellen wieder Priorität einräumt, insbesondere durch eine Wiedereinführung des „Original-Blum-Bonus I“ und eine Zurverfügungstellung der Dotierung je Lehrstel­len-Ersatzplatz auch für KMUs in Nicht-Ballungsgebieten zur Einrichtung von zusätz­lichen Lehrplätzen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. 4 Minu­ten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.11.42

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die und heute hier vorliegende Novelle zum Berufsausbildungsgesetz enthält mehrere Verbesserungen im Bereich der Ausbildung und der Betreuung der Ausbildung. Ich verstehe nicht die Argumente der Freiheitlichen Partei, warum sie dieser Novelle nicht zustimmt.

Wir können überall – und wir haben das im Ausschuss auch gemacht – über die Inhalte der Berufsausbildung und über die Strukturen und Förderungen diskutieren. Aber wenn Sie heute sagen, dass Sie dieser Novelle nicht zustimmen, dann heißt das: Sie stim­men eben dem nicht zu, dass wir Vereinfachungen und Klarstellungen bei der integrati­ven Berufsausbildung haben, und Sie stimmen dem nicht zu, dass wir eine bessere Anrechnung facheinschlägiger ausländischer Ausbildungszeiten auf Lehrzeiten im In­land haben, und Sie stimmen mehr Mitbestimmung im Bereich der Berufsausbildung nicht zu.

Eigentlich sind also Ihre Begründungen für die Ablehnung dieser Novelle etwas völlig anderes als das, was wir hier tatsächlich beschließen. Daher gibt es wahrscheinlich an­dere Gründe. Zum Beispiel: Sie wollen einfach nicht, dass Jugendliche mehr Mitbe­stimmung bekommen! – Das muss einmal mehr klar und deutlich ausgesprochen wer­den! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage als Gegenposition dazu: Diese Novelle ermöglicht eben jetzt – das ist eigent­lich ein Highlight im Bereich der Demokratie und Mitbestimmung – einen Lücken­schluss in der Mitbestimmung und in der Interessenvertretung durch die gesetzliche Ver­ankerung von Jugendvertretern in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.

Als einer, der selbst gelernt beziehungsweise eine Lehrzeit hinter sich gebracht hat, und zwar zu einem Zeitpunkt, als es noch kein Jugendvertrauensrätegesetz oder später Ar-


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