Die Projektverantwortlichen für das neue Lehrlingspaket – also Regierung und Sozialpartner – hätten schon vor Monaten erkennen können, dass mit dem neuen Lehrstellenfördermodell ihre Versprechen – „jedem Jugendlichen einen Lehrplatz bzw. gleichwertige Ausbildungsalternative“ – schlichtweg nicht einhaltbar sind.
Durch eine sofortige Korrektur ihrer Lehrstellenförderphilosophie kann eine positive Trendwende beim derzeitigen „betrieblichen Lehrstellenschwund“ erwirkt werden, anstatt zu versuchen, die vorhandenen Mankos mit „Pseudoqualifikationsprojekten“ zuzudecken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die versprochene Ausbildungsgarantie einzulösen, indem sie der Förderung betrieblicher Lehrstellen wieder Priorität einräumt, insbesondere durch eine Wiedereinführung des „Original-Blum-Bonus I“ und eine Zurverfügungstellung der Dotierung je Lehrstellen-Ersatzplatz auch für KMUs in Nicht-Ballungsgebieten zur Einrichtung von zusätzlichen Lehrplätzen.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riepl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.11
Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die und heute hier vorliegende Novelle zum Berufsausbildungsgesetz enthält mehrere Verbesserungen im Bereich der Ausbildung und der Betreuung der Ausbildung. Ich verstehe nicht die Argumente der Freiheitlichen Partei, warum sie dieser Novelle nicht zustimmt.
Wir können überall – und wir haben das im Ausschuss auch gemacht – über die Inhalte der Berufsausbildung und über die Strukturen und Förderungen diskutieren. Aber wenn Sie heute sagen, dass Sie dieser Novelle nicht zustimmen, dann heißt das: Sie stimmen eben dem nicht zu, dass wir Vereinfachungen und Klarstellungen bei der integrativen Berufsausbildung haben, und Sie stimmen dem nicht zu, dass wir eine bessere Anrechnung facheinschlägiger ausländischer Ausbildungszeiten auf Lehrzeiten im Inland haben, und Sie stimmen mehr Mitbestimmung im Bereich der Berufsausbildung nicht zu.
Eigentlich sind also Ihre Begründungen für die Ablehnung dieser Novelle etwas völlig anderes als das, was wir hier tatsächlich beschließen. Daher gibt es wahrscheinlich andere Gründe. Zum Beispiel: Sie wollen einfach nicht, dass Jugendliche mehr Mitbestimmung bekommen! – Das muss einmal mehr klar und deutlich ausgesprochen werden! (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage als Gegenposition dazu: Diese Novelle ermöglicht eben jetzt – das ist eigentlich ein Highlight im Bereich der Demokratie und Mitbestimmung – einen Lückenschluss in der Mitbestimmung und in der Interessenvertretung durch die gesetzliche Verankerung von Jugendvertretern in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen.
Als einer, der selbst gelernt beziehungsweise eine Lehrzeit hinter sich gebracht hat, und zwar zu einem Zeitpunkt, als es noch kein Jugendvertrauensrätegesetz oder später Ar-
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