Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 136

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wirklich persönlich, das muss ich Ihnen sagen. (Beifall bei der SPÖ sowie Rufe: Er kann es nicht anders!)

Jetzt zum Thema. Sie haben eigentlich mit dem ersten Satz, den Sie hier gesprochen ha­ben, schon die Antwort gegeben. Ich berufe mich auch auf § 79 der Bundesverfassung und auf § 2 des Wehrgesetzes. Genau dadurch ist der Assistenzeinsatz verfassungs­mäßig abgesichert.

Herr Abgeordneter Pilz, sagen Sie mir bitte ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtsho­fes seit 1990, das zum Ausdruck gebracht hätte, dass dieser Einsatz verfassungswidrig war! (Ruf bei der SPÖ: Gibt es keines!) Es gibt keines – richtig! Seit 1990 gibt es kei­nes. Damit ist dieser Einsatz verfassungsmäßig, und er ist vom Ministerrat abgeseg­net, er ist vom Hauptausschuss abgesegnet, er ist vom Parlament abgesegnet, er wird von den Menschen gewünscht. Ihre pausenlosen Anschüttungen in Richtung Verfas­sungswidrigkeit entbehren ebenfalls jeder Grundlage. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich sehe es als meine Aufgabe, in Assistenz – wie schon der Name „Assistenzeinsatz“ sagt –, in Assistenz, gemeinsam mit der Frau Innenmi­nisterin Fekter, die gemeinsam mit mir den Ministerratsvortrag eingebracht hat, der dann auch in der Regierung einstimmig verabschiedet worden ist, für mehr Sicherheit in Österreich zu sorgen.

Es ehrt mich, dass Sie heute gegen mich einen Misstrauensantrag einbringen. Es ehrt mich wirklich, denn es beweist, dass wir für mehr Sicherheit stehen und Sie für weniger Sicherheit stehen. Auch das sollte den Menschen in Österreich bewusst sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben die berechtigte Frage gestellt: Wie geht die Politik mit den Ängsten der Men­schen um? – Die Regierung geht verantwortungsvoll mit den Ängsten der Menschen um. Sie nimmt die Ängste der Menschen ernst und reagiert auf diese Ängste, und des­halb haben wir auch diesem Assistenzeinsatz zugestimmt und wollen ihn auch weiter­führen.

Ich sage Ihnen ganz offen: Sie sprechen mit dem Misstrauensantrag gegenüber meiner Person nicht nur mir das Misstrauen aus, sondern Sie sprechen damit auch gegenüber der österreichischen Bevölkerung das Misstrauen aus, die mehrheitlich gegen Ihren Vorschlag ist – und damit für den Assistenzeinsatz in Burgenland und in Nieder­österreich ist, und zwar mit über 80 Prozent Zustimmung. Sagen Sie mir eine politische Maßnahme in Österreich in den letzten Jahren, die eine derart qualitätsvolle und hohe Zustimmung hat wie dieser Assistenzeinsatz!

Meine Aufgabe als Politiker ist es, mit den Menschen Politik zu machen und nicht ge­gen die Menschen Politik zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen noch eines – Sie haben das wahrscheinlich wohlweislich heute vermie­den, weil Sie möglicherweise in sich gegangen sind und auch zur Ansicht gekommen sind, dass das ein schlechter Vergleich war –: Der Vergleich mit 1934 ist aus meiner Sicht skandalös! Sie wissen, was 1934 vorgefallen ist: Die Demokratie wurde abge­schafft in Österreich. Und den Assistenzeinsatz mit der Abschaffung der Demokratie in Österreich zu vergleichen – von einem grünen Politiker hätte ich mir das nicht erwartet! (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Rücktrittsreif!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Assistenzeinsatz des österreichischen Bundesheeres ist seit 1990 eine Erfolgsgeschichte. Ihre Argumente, die Sie heute ge­bracht haben, sind nicht seriös. Sie verwechseln hier Äpfel mit Birnen. Es ist nicht die Aufgabe des Bundesheeres, Anzeigen zu erstatten. Es ist Aufgabe des Bundesheeres, Augen und Ohren für die Polizei zu sein. Und ich sage Ihnen, wie diese Augen und Oh­ren für die Polizei in der Praxis arbeiten.

 


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