Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 137

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Wir haben seit dem Jahre 2008 2 400 Maßnahmen mit dem österreichischen Bundes­heer gesetzt. Wir haben in über 1 800 Fällen die Polizei alarmiert. Wir wurden in 330 Fäl­len von der Polizei beigezogen. Wir wurden in 63 Fällen erfolgreich beigezogen, wenn es um lebensrettende Maßnahmen in der Bevölkerung gegangen ist. Wir wurden bei über 50 Unfällen beigezogen und haben dort Hilfe geleistet. Wir haben 26 Brandmeldungen abgegeben. Wir haben auch Banküberfälle, Bankomatsprengungen verhindert.

Wenn Sie meinen, das ist keine sicherheitspolitische Leistung, dann bleibt das Ihnen überlassen. Ich halte es für eine wichtige sicherheitspolitische Leistung in der Ostre­gion. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte an dieser Stelle zum wiederholten Male klarstellen, weil Sie auch Journa­listen mit dieser Information immer wieder füttern: Es ist nicht mehr die Aufgabe des österreichischen Bundesheeres, Illegale aufzugreifen. Das war die Aufgabe zwischen 1990 und 2007. Jetzt ist es eine sicherheitspolitische Assistenzmaßnahme, Augen und Ohren der Polizei zu sein – und dieser Aufgabe kommen wir, wie ich gerade ausgeführt habe, erfolgreich nach.

Wir machen das – das war die Anforderung der Innenministerin –, weil die Polizei auf­grund der zu geringen Zahl an Polizisten in der Ostregion das nicht machen kann. Wir sind Streife und zeigen Präsenz.

Und wenn immer wieder behauptet wird, dass die Kriminalitätsrate in Burgenland ohne­hin nicht hoch sei, dann sage ich: Ja, die Ostregion ist sicherer geworden, weil es den Assistenzeinsatz gibt! (Abg. Öllinger: Aber geh, bitte!) Damit ist der Beweis für die prä­ventive Wirkung dieses Assistenzeinsatzes und für die Abschreckung von Kriminellen erbracht. Und das ist doch eine Erfolgsgeschichte – oder würden Sie meinen, nein? (Beifall bei der SPÖ.)

Zur Rechnungshofkritik: Der Rechnungshof ist ein ganz wichtiges Kontrollorgan. Keine Frage! Ich bin nur der Meinung, dass er in militärpolitischen und strategischen Fragen nicht die Kompetenz besitzt – und er kann keinen militärischen Einsatz prüfen. Das ist eine politische Entscheidung, zu der ich stehe. Ich stelle mich auch der Rechnungshof­kritik, aber ich weiß da die große Mehrheit der Bevölkerung hinter mir. Der Rechnungs­hof hat keine militärische Expertise abgegeben, sondern er hat eine wirtschaftliche Ex­pertise abgegeben, wie er auch beim Heeresspital in Stammersdorf eine abgegeben hat, wo er gemeint hat, dieses Spital sei zu wenig ausgelastet. Da muss man sich fra­gen: Brauchen wir so ein Spital? Man kann über alles diskutieren. Ich bin der Meinung, wir brauchen es, für Krisenfälle, für Katastrophenfälle, und deswegen stehen wir dazu, auch wenn der Rechnungshof das kritisiert. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte ganz entschieden den Begriff Wahlkampfhilfe zurückweisen. Diese Unter­stellung ist völlig an den Haaren herbeigezogen! Die Frau Innenministerin hat mit mir gemeinsam diesen Antrag im Ministerrat eingebracht, und in Niederösterreich ist dieser Einsatz genauso erfolgreich wie im Burgenland. Ich darf an dieser Stelle die „Niederös­terreichischen Nachrichten“ vom April dieses Jahres zitieren:

Die Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass ihr der Staat zur Seite steht, wenn es da­rum geht, die Sicherheit zu gewährleisten, betonte Landeshauptmann Erwin Pröll die Wichtigkeit des Assistenzeinsatzes des Bundesheeres an der Grenze. – So weit der bekennende „rote“ Erwin Pröll.

Dieser Assistenzeinsatz ist keine Wahlkampfhilfe für die SPÖ, sondern ein Instrument der Republik Österreich. Die von Ihrer Seite immer wieder behauptete Verfassungswid­rigkeit habe ich schon angesprochen, die kann ich nirgends erkennen.

Ich möchte einen weiteren Aspekt einbringen. Und zwar: Wenn Sie die heutige Ausga­be der „Kronen Zeitung“ gelesen haben, dann werden Sie sicherlich den Kommentar von


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