Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 155

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Wenn man dann aber liest, dass diese Dringliche Anfrage von einem Herrn Pilz und einem Herrn Öllinger und seinen FreundInnen kommt, dann wird man misstrauisch, weil schließlich und endlich nicht ganz unbekannt ist, dass die Partei, die sie vertre­ten – und das sind die Grünen –, nicht unbedingt zu den glühenden Militärs gehört.

Wir haben das übrigens auch heute gehört, als Herr Peter Pilz gesagt hat, was er sich für die Zukunft vorstellt. Und zwar: die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht, die Abschaffung aller schweren Waffen und eine kleine einsatzbereite, bestens ausgebil­dete Truppe, die dann den jeweiligen internationalen Mächten zur Verfügung steht, um irgendeinem eingeborenen Stamm aufs Haupt zu klopfen, wenn der nicht das tut, was die jeweilige Großmacht will. (Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!)

Meine Damen und Herren! Das ist natürlich nicht meine Vorstellung vom Bundes­heer – und die von vielen anderen auch nicht!

Aber es war auch nicht meine Vorstellung vom Bundesheer, dass durch eine unglück­liche Maßnahme im Rahmen der Bundesheerreformkommission – durch eine unglückli­che Maßnahme des damaligen Bundesministers für Landesverteidigung, der ein ÖVPler war (Ruf bei den Grünen: Platter!) – die Wehrdienstzeit von acht Monaten auf sechs Monate heruntergesetzt wurde, obwohl das keine Forderung der Kommission war und auch keine Forderung ihres Vorsitzenden Zilk, und zwar in keiner Weise. Aber es wur­de getan. Und daraufhin haben die Bundesheerreformkommission und die Offiziere und der Generalstab versucht, das Beste daraus zu machen und haben gesagt: Dann brau­chen wir eben diese sechs Monate zur Ausbildung, damit wir unsere Wehrpflichtigen zumindest so weit bringen, dass sie fähig sind, im Rahmen einer Einheit, einer Kompa­nie oder einer Batterie, zusammenzuwirken und militärisch, soldatisch tätig zu werden.

Dafür brauchen sie aber sechs Monate! Diese sechs Monate haben sie aber großteils nicht, weil sie einen Monat oder mehr als einen Monat in einen Assistenzeinsatz gehen müssen, von dem wir, weil der Kollege Fichtenbauer die Frage der Verfassungsmäßig­keit dieses Assistenzeinsatzes, die bisher noch nicht klargestellt wurde, hier klar darge­legt hat (Abg. Öllinger: Der Pilz auch!), inzwischen wissen, dass er eigentlich nicht verfassungsmäßig ist. Und wenn hier einer auf der Anklagebank sitzen sollte – voraus­gesetzt, dass die Regierungsbank eine Anklagebank wäre –, dann müsste dies nicht der Herr Bundesminister für Landesverteidigung sein, sondern die Frau Bundesminis­ter für Inneres, weil im Innenressort die Problematik zu suchen ist. Offensichtlich kann das Innenressort beziehungsweise die Frau Innenministerin der Aufgabe des Schutzes der Bevölkerung innerhalb des Landes schon nicht mehr nachkommen, geschweige denn an der Grenze. Aber dann müsste nicht nur die Frau Innenministerin hier sitzen, sondern die ganze Regierung, denn dann hat die gesamte Regierung versagt.

Meine Damen und Herren, wir haben das Problem, dass wir die Öffnung der Schen­gengrenze durchgeführt haben. Wir haben das Problem, dass wir die Grenze geöffnet haben, ohne vorher unsere Hausaufgaben zu erfüllen, nämlich dafür zu sorgen, dass wir dann die Sicherheit gewährleisten können.

Wir haben auch das Problem, dass wir hier etwas nicht gemacht haben, was jeder an­dere getan hätte. Denn: Wenn wir schon die Grenzen öffnen, dann stehen uns doch dadurch Menschen zur Verfügung, Beamte zur Verfügung, die nicht mehr an der Gren­ze eingesetzt werden müssen, nämlich Zöllner und Zollwachebeamte, und die kann man dann als besondere Truppe zur Grenzbewachung einsetzen.

Das haben wir aber nicht gemacht. Vermutlich hätte sich die entsprechende Gewerk­schaft dagegen gewehrt nach dem Motto: Das kann man von unseren Kollegen doch nicht verlangen! – Daher verlangt man das auf einem anderen Weg von unseren Wehr­pflichtigen und schickt sie, anstatt sie entsprechend gut auszubilden, einen Monat oder eineinhalb Monate in den Assistenzeinsatz.

 


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