Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 156

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Unsere Soldaten landen also in einem Assistenzeinsatz, in welchem sie sich allerdings gut bewähren und der Bevölkerung tatsächlich das Gefühl der Sicherheit vermitteln. Das ist schon etwas! Das spricht dafür, dass unsere Armee, obwohl sie seit Jahren und Jahr­zehnten vernachlässigt wird, gepeitscht wird (Öha-Rufe bei der SPÖ), beschimpft wird, nach Möglichkeit schlecht behandelt wird, kein Geld kriegt, zu wenig zum Leben, aber zu viel zum Sterben bekommt, trotzdem funktioniert und es ihr gelingt, nach wie vor gu­te, ordentliche junge Soldaten hervorzubringen. Und dafür sage ich Danke schön! (Beifall bei der FPÖ.)

16.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 8 Minuten. – Bitte.

 


16.39.04

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Lieber Lutz Weinzinger, ich hoffe, unser Bundesheer kann noch mehr als spazie­rengehen, melden und beobachten. Ich bin eigentlich davon überzeugt. Jedenfalls sollte der Assistenzeinsatz im Burgenland kein Leistungsnachweis oder vor allem kein Grad­messer für unser Bundesheer sein.

Es wird immer so locker von dem Assistenzeinsatz gesprochen. Die Frage ist: Was ist das für ein Assistenzeinsatz? Frau Kollegin Lapp, Sie haben hier aus dem Duden zi­tiert, und ich muss Ihnen sagen: Das ist falsch! Es geht nämlich hier um Gesetzmäßig­keit, um Verfassungsmäßigkeit, und da muss man schon aus dem Gesetz zitieren.

Im Wehrgesetz, Frau Kollegin Lapp, ist eindeutig geregelt, und zwar in § 2, dass ein Or­gan des Landes, der Gemeinde oder des Bundes innerhalb des eigenen Wirkungsbe­reiches nur dann berechtigt ist, das Bundesheer im Wege der Assistenz anzufordern, wenn es eine ihm zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres er­füllen kann.

Zu Beginn des Assistenzeinsatzes zur Grenzsicherung, als nicht klar war und man nicht wusste, wie lange es notwendig ist, unsere Grenzen gegenüber dem Osten abzusichern, um illegale Einwanderung zu verhindern, war es sinnvoll, dafür nicht eigene große Exe­kutivkörper aufzustellen, sondern das Bundesheer an die Grenzen zu schicken, um ge­meinsam ... (Zwischenruf.) Ja, aber die war sicherlich nicht in der Lage, diese Überwa­chung in den neunziger Jahren lückenlos durchzuführen.

Ich erinnere mich daran, damals haben die Grünen noch vehement dagegen ange­kämpft, und zwar nicht nur mit friedlichen Mitteln. Damals war es sinnvoll. (Abg. Dr. Gla­wischnig-Piesczek: Sondern mit Panzern, oder was?) – Nein, aber mit Leuchtraketen gegen Hubschrauber. Das können Sie in Zeitungsmeldungen von damals nachlesen. Das sollte man auch nicht ganz vergessen.

Damals war der Assistenzeinsatz sinnvoll. Er war ein Beitrag zur Sicherheit Gesamtös­terreichs, weil jeder abgehaltene Illegale die Sicherheit Österreichs erhöht hat.

Aber es hat damals schon die Diskussion gegeben, ob ein Assistenzeinsatz über fünf, acht oder zehn Jahre gehen darf, verfassungsrechtlich, oder ob er nicht eine vorüber­gehende Dauer beinhaltet. Wir haben aus Praktikabilitätsgründen immer gesagt: Nein, aber trotzdem verlängern wir ihn immer um sechs Monate, ein Jahr! Dann hat man ge­sagt, dass die Schengen-Erweiterung bevorsteht, und wenn die Schengen-Grenzen er­weitert werden, dann hat der Assistenzeinsatz zur Grenzsicherung seine Berechtigung verloren.

Dann wurde der Schengen-Raum erweitert. Und schon damals war unsere Kritik – die­se richtet sich in erster Linie an die Frau Innenministerin –: Entweder sind die neuen Schengen-Mitglieder in der Lage, ihre Außengrenze ausreichend abzusichern, dann


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