brauchen wir den Assistenzeinsatz zur Grenzsicherung in Österreich nicht mehr, oder sie sind nicht dazu in der Lage. Wenn sie aber nicht in der Lage sind (Abg. Mag. Stadler: Brauchen wir Grenzkontrollen!), ihre Grenzen abzusichern, dann hätten wir gegen die Schengen-Erweiterung stimmen müssen.
Das heißt also: Mit dem Beschluss der österreichischen Bundesregierung, den Schengen-Raum zu erweitern, ist klar, dass Sie der Meinung sind, dass dieser Grenzeinsatz nicht mehr notwendig ist. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Kogler: Richtig!)
Wozu dient dann also dieser Assistenzeinsatz? – Wir haben es jetzt gehört: zur Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls.
Wenn ich bei den Aufgaben des Bundesheeres im § 2 Wehrgesetz nachlese, finde ich diese Aufgabe nicht: Hebung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung – ist nicht vorhanden. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, natürlich, die innere Sicherheit gewährleisten, aber nicht das subjektive Sicherheitsgefühl, sondern die objektive Sicherheit, Herr Verteidigungsminister, muss gehoben werden. Das ist aber eine Aufgabe des Innenministeriums. Bei den Aufgaben des Innenministeriums lese ich aber auch nichts vom subjektiven Sicherheitsgefühl, auch nichts darüber (Abg. Mag. Stadler: Für das subjektive Sicherheitsgefühl ist der Psychiater zuständig!), dass das Wandern und das Patrouillieren ohne Exekutivbefugnis – es geht auch darum, welche Befugnisse diese Soldaten haben –, das Beobachten und Melden zu den Aufgaben gehört.
Ich kenne niemanden im Bereich des Innenministeriums, der solch eine Aufgabe hat. Im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung – manche Gemeinden haben diese – und auch bei der Parkanlagenüberwachung gibt es solche „Wachorgane“ – unter Anführungszeichen –, die mit einem Funkgerät umhergehen, zum Teil vielleicht sogar bewaffnet sind, aber keine Anhaltemaßnahmen durchführen dürfen, sondern nur über das Funkgerät melden dürfen, dass dort etwas passiert. (Abg. Mag. Stadler: Ein Hundehäuferl liegt!) Aber, Frau Innenministerin, es ist wohl klar, dass auch das keine ureigenste Aufgabe des Innenministeriums ist.
Auf welcher verfassungsrechtlichen Grundlage fußt nun genau diese Assistenzanforderung im Burgenland, dass Soldaten des österreichischen Bundesheeres ohne Exekutivbefugnisse dort umhergehen, beobachten und melden? – Herr Verteidigungsminister, Frau Innenministerin, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, zeigen Sie mir eine Stelle im Wehrgesetz – gerade an Sie von der Sozialdemokratie ist diese Frage durchaus berechtigt, denn Sie haben immer wieder auch auf die Historie hingewiesen und schauen immer sehr genau, wenn es um Befugnisse des Bundesheeres im Inneren geht, dass da alles recht- und gesetzmäßig ist –, eine Stelle in der Bundesverfassung, in den Bestimmungen der Sicherheitsexekutive, durch die solch eine Aufgabe ihre Rechtfertigung findet. – Sie werden sie nicht finden.
Es gibt nur eine Begründung dafür: die Innenpolitik im Burgenland. Ich verstehe es sogar noch, dass man sagt, dass es dabei um das subjektive Sicherheitsgefühl im Burgenland geht, aber das hat keine gesetzliche Deckung, meine Damen und Herren, und darum geht es.
Es ist nicht richtig, wenn man dann noch sagt, dass dadurch in ganz Österreich die Sicherheit erhöht wird. Wodurch? – Dadurch, dass ein Einbrecher oder ein anderer Verbrecher vielleicht davon abgehalten wird, genau in der burgenländischen Gemeinde, in der er einen Soldaten sieht, einzubrechen, aber dafür woanders, in Niederösterreich, in Wien, in der Steiermark, einbricht? – Das trägt nicht zur Hebung der Sicherheit in Österreich bei. Das ist vielleicht eine Verschiebung von Delikten. Also auch das kann man nicht als Argument dafür anführen.
Und Hilfssheriffs gibt es, glaube ich, auch nicht im Innenministerium. Die kennen wir nur aus schlechten Wildwestfilmen.
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