strafrechtliche. Null Schlepper wurden aufgegriffen und null illegale Einwanderer wurden aufgegriffen. 2008! Also Leistung für den Zweck des Assistenzeinsatzes eigentlich null, was das Ziel war. 2009 eine ähnliche Situation. (Beifall beim BZÖ.)
2009 haben wir knapp 1 300 Meldungen, 79 gerichtlich strafbare Handlungen, 21 verwaltungsstrafrechtliche Delikte, null Schlepper aufgegriffen, aber immerhin und, siehe da, neun Illegale. Also wenn man das hochrechnet, das ist heute schon gesagt worden: 1,4 Millionen € in diesem Jahr für jeden illegal Aufgegriffenen. Wenn man es hochrechnet auf die 16 Monate und fast 30 Millionen €, dann sind wir bei 3 Millionen € je aufgegriffenen Illegalen.
Herr Minister, was mich besonders verwundert, ist, dass Sie das als Erfolg verzeichnen. – Das ist doch alles andere als ein Erfolg: Die Delikte, die bekanntgegeben worden sind, wo sie mitgewirkt haben, sind zum Beispiel folgende: Körperverletzung, Raufhandel, Delikte nach dem Suchtmittelgesetz. Also man hat versucht, auch Hascher und Dealer dingfest zu machen. Die erste Armee, die sich um das kümmert. Nach dem Verbotsgesetz wurden auch Anzeigen gemacht. Alkohollenker wurden angezeigt. Die erste Armee, die die Alkolenker aus dem Verkehr zieht. Und ganz zum Schluss: Auch das Pickerl von Fahrzeugen wurde überprüft. Auch die erste Armee, die sich darum kümmert, dass die Pickerl ordnungsgemäß auf den Fahrzeugen angebracht sind.
Das kann es mit Sicherheit nicht sein, dass das der Assistenzeinsatz des Bundesheeres wäre. Wie gesagt, in 16 Monaten Kosten von knapp 30 Millionen €. Dieses Ergebnis ist mehr eine Minderleistung, eine Nullleistung.
Ich sage Ihnen zur rechtlichen Situation Folgendes: Wenn Sie das Wehrgesetz ansehen, dann steht ganz klar drinnen – ich darf kurz zitieren –:
Eine Assistenzleistung ist nur zulässig, sofern die anfordernde Behörde eine ihr zukommende Aufgabe nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen kann, § 2 Abs. 5 Wehrgesetz.
Es gibt dazu von Bernd-Christian Funk entsprechende Erläuterungen.
Ich glaube nicht, dass es Aufgabe des Bundesheeres ist, Drogendealer, Alkoholsünder und Pickerlsünder ausfindig zu machen und anzuzeigen. Dazu haben wir andere Behörden in Österreich und auch im Burgenland, die das wesentlich besser können.
Das Bundesheer hat mit Sicherheit in Zukunft ganz andere Aufgaben zu bewältigen. Da geht es um die Frage der Fahrzeuge. Da geht es um die Frage der Panzer, der Flugzeuge. Da geht es um die Frage der desolaten Kasernen, die bereits angesprochen worden sind. Da geht es um die Bundesheerreform an sich, darum, ob diese überhaupt noch aktuell ist oder ob man sie entsprechend justieren muss. Da geht es um rechtliche Grundlagen, die für zukünftige Auslandseinsätze zu schaffen sind.
Herr Minister, es geht auch um Grundsatzfragen. Es geht auch um Fragen der Gerechtigkeit und der Fairness. Wenn ich Sie daran erinnern darf: Es gab im Vorjahr, im Herbst des Jahres 2009 eine Anfrage zu einem gewissen Herrn Norman. Herr Norman wollte in den Assistenzeinsatz gehen, allerdings im Ausland. Das wurde ihm ohne Angabe von Gründen verweigert. Er hat daraufhin prozessiert und bekam von der Finanzprokuratur recht. Nunmehr muss der Staat Österreich dafür eine entsprechende Abfindung zahlen.
Herr Verteidigungsminister, ich frage Sie: Steht dieser Herr Norman in irgendeinem Zusammenhang mit Ihrem Schwager, der zum selben Zeitpunkt auch im Ausland Dienst versehen hat?
Das würde mich interessieren, denn wenn das der Fall ist, dass Sie, Herr Darabos, als Minister Ihrem Schwager den Weg freimachen – nochmals: wenn das der Fall ist –, um
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