Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 172

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Also das Argument, es muss die Familienbeihilfe nicht vom österreichischen Niveau ab­hängig gemacht werden, sondern vom ausländischen Niveau, ist erstens vollkommen kurzsichtig, wenn die Kinder schon im Ausland leben, was ja nicht unbedingt das Beste oder gut ist, wenn sie getrennt von ihren beiden Eltern leben müssen, weil sie zu den El­tern nicht zuziehen dürfen. Das Argument zu bringen, wir müssen Steuern spa­ren, wir müssen Geld sparen, indem wir die Familienbeihilfe auch noch kürzen, greift etwas zu kurz, weil Sie die Kosten nicht wirklich berücksichtigen, die dem jeweiligen Herkunfts­land durch Ausbildung, Kindererziehungskosten et cetera anfallen.

Und umgedreht: Das wird es nicht spielen, dass wir die Kinder nicht zuziehen lassen und auf der anderen Seite sagen: Aber eure Kosten und den Aufwand, den ihr betreibt, werden nicht nach dem österreichischen Steuerniveau oder Lebenshaltungsniveau be­rechnet, sondern nach dem ausländischen. Das würde den Rückschluss erlauben, dass die Person, die hier arbeitet, dann die Steuern entsprechend dem Herkunftsland und nicht entsprechend dem Aufenthaltsland bezahlt. Es ist also ziemlich kurz gegriffen.

Ich würde Sie dringend ersuchen – abgesehen von dem bürokratischen Aufwand, den das ganze System des Herrn Lopatka verursachen würde, abgesehen davon, dass der erzielte Einsparungseffekt 15 Millionen € beträgt; und da diskutieren wir wie lange da­rüber?, so lange, bis das dem Herrn Lopatka gefällt oder ihm klar wird, dass das eigentlich ein unsinniges Argument ist? –, dass bald davon Abstand genommen wird. (Beifall bei den Grünen.)

17.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


17.33.28

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! In der heutigen Zeit wird im Wirtschafts- und im Arbeitsleben von jedem von uns – sei es ein Arbeitnehmer, ein Gewerbetreibender, ein Unternehmer – Mobilität verlangt. Ich denke, diesem Sozialversicherungsabkommen kommt in diesem Zusam­menhang eine große Bedeutung zu. Wir stehen damit in einer guten Tradition in der Ver­gangenheit. Es hat bei derartigen Sozialversicherungsabkommen auf freiwilliger Basis mit Drittstaaten ja schon einige diesbezügliche Abschlüsse gegeben.

Es geht darum, dass Angehörige der beiden Staaten – in dem Fall Südkorea bezie­hungsweise Australien – bei den Versicherungsleistungen gleich behandelt werden. Vor allem geht es darum, dass doppelte Beitragszahlungen vermieden werden.

Ich kann es daher kurz machen. Wir werden seitens des BZÖ diesen drei Sozialver­sicherungsabkommen unsere Zustimmung geben, denn wir glauben, dass es gerade in diesem Bereich notwendig ist, klare Regelungen im Sinne der Sicherheit der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer zu setzen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

17.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


17.35.10

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Australien ist nicht nur ein sehr fernes und auch immer beliebteres Urlaubs­land, sondern es ist auch ein immer größerer Magnet für solche, die berufliche Aben­teuer suchen oder eine Karriere in der Ferne anstreben. Australien ist auch ein klas­sisches Einwanderungsland. Jedem stehen die Türen nach Australien offen, und das natürlich auch vielen Österreicherinnen und Österreichern. Viele nutzen das im Rah­men ihrer Arbeit bei multinationalen Unternehmen. Andere gehen aber auch auf eigene Faust nach Australien.

 


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