Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 173

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Schon bisher ist der österreichische Staat diesen Bürgerinnen und Bürgern in Form eines bilateralen Abkommens mit Australien zur Seite gestanden. Geregelt wurden zum Bei­spiel Pensionsansprüche, damit die australischen Versicherungszeiten in Österreich Rechtskraft erhalten und auch österreichische Zeiten für die australischen Pensionen herangezogen werden können.

Beim zweiten Abkommen, das heute zum Beschluss kommen soll, geht es um die Ver­sicherungspflicht. Bisher war es Pflicht, dass jene Menschen, die zum Beispiel in aus­tralischen Filialen eines österreichischen Unternehmens gearbeitet haben, sowohl in Australien als auch in Österreich ihre Beiträge zur Sozialversicherung leisten mussten. Im umgekehrten Fall war es natürlich genauso. Ab sofort soll diese Doppelbelastung wegfallen. Entscheidend ist nur mehr jener Staat, in dem die Arbeit tatsächlich stattfindet.

Es wurde auch eine wichtige Nebenvereinbarung getroffen. Das ist der Umgang mit sensiblen Daten bei der Abwicklung dieser Leistungen. Es konnte eine Regelung über den Datenschutz gefunden werden, die dafür sorgt, dass alle Daten, die über die Gren­ze übermittelt werden, ausschließlich für die Sozialversicherung verwendet werden und dass es in keinem Fall zum Missbrauch oder Verlust dieser Daten kommen kann. Durch die Vereinbarung des Abkommens, im Falle von Änderungen im nationalen Recht und im Falle von Änderungen in nationalen Behördenstrukturen es regelmäßig zu adaptieren, wird dieses Recht auch in aller Zukunft leicht durchzusetzen sein. Wir ge­ben damit unseren Bürgerinnen und Bürgern in der Ferne Rechtssicherheit und einen wichtigen Rückhalt, der in jedem Fall zu begrüßen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

17.37


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


17.37.26

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke einmal für die Einstimmigkeit. Leider ist Herr Abgeordneter Kickl nicht da. Ich würde die Freiheitliche Partei bitten, zu sagen, was sie wirklich will. Wir leben in einem vereinten Europa. Wir haben Verträge, wir haben eine Volksabstimmung gehabt, die­sem vereinten Europa beizutreten. (Abg. Ing. Hofer: Und wir haben Primärrecht gebro­chen!) Wir haben auch 260 000 Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland ar­beiten und die dort ihre Familienbeihilfen kassieren. Und genauso gibt es Menschen aus der Europäischen Union, die bei uns arbeiten, legal hier sind und auch hier für unsere Familienbeihilfen, wenn sie Kinder haben, anspruchsberechtigt sind. (Abg. Neubauer: Das müssen Sie aber dem Koalitionspartner Lopatka ...!)

Herr Kollege Neubauer, Sie gerade kommen aus einer Grenzregion, so halb. Viele Ober­österreicher sind in Bayern beschäftigt. Rechnen wir einmal! Die Kinder sind bei uns, der Vater ist in Bayern beschäftigt. Wenn die Mutter nicht arbeitet, kassiert der Vater die bayrische Familienbeihilfe, die Familienbeihilfe der Bundesrepublik Deutschland. (Abg. Mag. Stefan: Was kriegt man denn in Bayern? Weniger, oder?)

Meine Damen und Herren, bekennen Sie sich zu einem vereinten Europa, oder sagen Sie das, was Sie in Wahrheit wirklich sagen wollen! Reden Sie nicht um den Brei he­rum, sondern sagen Sie das, was Sie sagen wollen! Kommen Sie nicht immer mit ir­gendwelchen unterschwelligen Ausflüchten! 260 000 Österreicherinnen und Österrei­cher arbeiten im Ausland und haben dort Anspruch auf die dortigen Sozialleistungen. (Abg. Neubauer: Mit unterschiedlichem sozialem Niveau!) Und diejenigen, die inner­halb Europas bei uns arbeiten, haben den Anspruch hier, weil sie auch hier zahlen. – Ich danke schön. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

17.39

 


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