Ich erzähle kurz ein Beispiel vom Finanzamt Eisenstadt. – Das Geld wird ja rückwirkend ausbezahlt. – Mir hat ein Mitarbeiter von folgendem Fall erzählt: Ein Mann wurde vorstellig und hat diese Familienleistungen im Nachhinein ausbezahlt bekommen – das waren mehr als 10 000 €. Das Problem war, dass zwei Tage später seine Frau gekommen ist und das Geld auch haben wollte. Der Beamte hat gesagt, dass der Ehemann es schon abgeholt hätte. Darauf hat die Frau gesagt: Er ist aber nicht mehr nach Hause gekommen. Er hat also das Geld geschnappt und war dann mit dieser relativ großen Summe leider weg. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)
Meine Damen und Herren! Ich bin nicht der beste Freund des Herrn Lopatka, aber ich finde, in diesem Bereich hat er einen wirklich sinnvollen und guten Vorschlag gemacht. (Beifall bei der FPÖ.)
17.47
Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte. (Abg. Öllinger: Das kann nicht stimmen, das Beispiel, weil Familienbeihilfe an die Frau ausbezahlt wird!)
17.47
Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört, unter diesem Tagesordnungspunkt wird eine Reihe von Anträgen behandelt. Ich möchte mich auf zwei Anträge beschränken: zum einen auf den Fünf-Parteien-Antrag betreffend die Definition von Service- und Signalhunden und zum anderen auf die Entschädigungszahlungen für Contergangeschädigte.
Beim ersten Antrag geht es darum, dass wir einheitliche Definitionen für diese spezifisch ausgebildeten Hunde erarbeiten sollen – analog zu den Blindenführhunden, die im Bundesbehindertengesetz geregelt sind –, wir sollten Qualitätskriterien für die Ausbildung dieser Service- und Signalhunde erarbeiten, und wir sollten bundeseinheitliche Richtlinien finden, denn zurzeit liegt das in Länderkompetenz.
Diesem Antrag – das wissen wahrscheinlich die meisten Kolleginnen und Kollegen – geht eine Bürgerinitiative voraus, die vor allem die Schwierigkeiten in diesem Bereich beleuchtet und auch auf die dringende Notwendigkeit dieser Hunde für Menschen mit Behinderungen hingewiesen hat.
Servicehunde sind Hunde, die vor allem körperbehinderten und anfallkranken Menschen zugutekommen. Signalhunde helfen gehörlosen und hörbehinderten Menschen sowie ebenfalls anfallkranken Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags.
Blindenführhunde sind seit dem Jahr 1999 im § 39a des Bundesbehindertengesetzes definiert und auch gesetzlich geregelt. Für Signal- und Servicehunde gibt es diese Regelung leider noch nicht.
Es gibt zurzeit nur einen Erlass des Bundesministeriums, der einen Zusatzeintrag in den Bundesbehindertenpass ermöglicht. Nun ist es eben das Ziel, die Service- und Signalhunde den Blindenführhunden gleichzusetzen.
Was mich besonders freut, ist, dass im Antrag – der gemeinsam mit allen Parteien beschlossen werden wird –, festgehalten wird, dass die Neuregelung unter Einbindung der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen erfolgen soll, dass die Länder eingebunden werden sollen und dass vor allem auch ExpertInnen gehört und eingebunden werden sollen. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass bei der Umsetzung dieses Entschließungsantrags die Interessen der betroffenen Menschen im Mittelpunkt stehen, vor allem auch die Qualität der Ausbildung, weil es für die betroffenen Menschen wirklich wichtig ist, diese Service- und Signalhunde bestausgebildet zu erhalten, damit die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.
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