Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 178

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Der zweite Antrag, über den ich noch kurz sprechen möchte, ist der Antrag über die Entschädigung von Contergangeschädigten. Es liegt ja ein Antrag des Kollegen Hofer vor, diese Regelung in das Sozialentschädigungsrecht aufzunehmen.

Ich weiß auch, dass das den Betroffenen ein ganz, ganz wichtiges und großes Anlie­gen ist, weil ich seit vielen Monaten mit diesen Menschen in Verbindung bin.

Wir hatten gemeinsam einen Termin bei Bundesminister Stöger, bei dem uns dann sig­nalisiert wurde, dass es eine Lösung geben wird. Sie alle wissen, dass es im Vorjahr eine Änderung im Conterganstiftungsgesetz gegeben hat, die es ermöglicht, dass Men­schen, die bereits abgewiesen worden sind, noch einmal einen Antrag stellen können und über dieses Conterganstiftungsgesetz – wenn sie als Opfer anerkannt worden sind – Rentenleistungen, Kapitalentschädigungen und auch Sonderzahlungen erhalten können.

Nun liegt der Vorschlag vom Gesundheitsministerium vor, rund 2,8 Millionen € an Ein­malzahlungen an die betroffenen Menschen auszuzahlen. Ich denke, es ist ein erster richtiger und ganz wichtiger Schritt – was auch die Contergangeschädigten durchaus so sehen –, dass diese 2,8 Millionen € ausbezahlt werden können.

Dem Antrag, den Sie jetzt eingebracht haben, können wir heute leider nicht unsere Zu­stimmung geben. Es gibt allerdings einen Antrag vom Kollegen Huainigg und mir, der fordert, dass diese 2,8 Millionen € ganz rasch ausbezahlt werden sollen. Ich denke, dem muss einfach vorausgehen, dass schnellstens – auf raschestem Weg – die Be­gutachtungen abgeschlossen werden, dass dann die Entschädigungen und Zahlungen noch heuer erfolgen können und dass vor allem auch die Betroffenen bei der Aus­zahlung dieser Einmalzahlungen keine Nachteile zu erwarten haben – ich meine damit Anrechnungen auf eventuell bereits vorhandene Sozialleistungen – oder auch, dass den Betroffenen dadurch keine Steuern entstehen.

Ich möchte mich wirklich ausdrücklich bei Herrn Bundesminister Stöger dafür bedan­ken, dass diese Einmalzahlungen erfolgen werden, weil ich weiß, dass es den Men­schen ein großes Anliegen ist und damit ein wichtiger Beitrag der Republik Österreich geleistet werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Jarmer. – Bitte.

 


17.52.12

Abgeordnete Mag. Helene Jarmer (Grüne) (in Übersetzung durch eine Gebärden­sprachdolmetscherin): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe KollegInnen! Ich habe mir aus dieser Reihe an Themen einige ausgewählt.

Was ich wirklich sehr positiv finde, ist unser Fünf-Parteien-Antrag in Bezug auf die Sig­nalhunde. In diesem Zusammenhang müssen wir bedenken, dass es um die große Gruppe der Rehabilitationshunde geht. Es gibt drei Gruppierungen: Das eine sind die Blindenführhunde, das heißt, blinde Menschen können an verschiedenste Orte gelan­gen und auch ihre Hunde mitnehmen. Darüber hinaus gibt es noch zwei Gruppierun­gen, das sind die Signalhunde und die Servicehunde.

Jetzt geht es darum – und das ist in diesem Antrag enthalten –, dass man überprüfen möchte, ob Signal- und Servicehunde wirklich eine Gleichstellung mit Blindenführhun­den erfahren sollen. So ist der Antrag formuliert. Was aber notwendig ist, ist, dass wir das auch im Gesetz vorfinden. Soweit ich gehört habe, haben Sie, Herr Minister, be­reits geäußert, dass Sie geplant haben, das auch wirklich umzusetzen. Schauen wir einmal, ob es auch wirklich eine Umsetzung finden wird. (Beifall bei den Grünen.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite