Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 197

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Ich darf Ihnen das Beispiel meiner eigenen Tochter geben. Meine Tochter hat mit 15 Jahren die Schule abgebrochen, weil sie den Drang verspürt hat, in einen Sozialbe­ruf zu wechseln, und sie übt ihn heute auch aktiv als Diplom-Behindertenpädagogin aus. Nur: Welche Hürden hat sie überspringen müssen, als sie mit 15 Jahren die Schule verlassen hat! Sie hat zur Antwort bekommen: Sie kann zwei Jahre eine Standperiode durchmachen! – Wenn sie nicht Eltern gehabt hätte, die sie darin unterstützt haben, dann wäre sie dem Pflegeberuf für immer verloren gegangen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb haben wir uns überlegt, wie wir die Menschen, die sich tatsächlich für den Pflegeberuf engagieren wollen, längerfristig bin­den können, indem wir sie die Zweijahresfrist bis zur tatsächlichen Ausübung dieser Tätigkeit überwinden lassen. Es muss doch möglich sein, dass wir gemeinsam eine Lö­sung finden für die Menschen, die sich zu diesem Beruf wirklich berufen fühlen. In der Mehrheit der Fälle ist es tatsächlich eine Berufung, denn es ist gerade für junge Men­schen sehr schwierig, sich an diese ganze physische Situation und auch an die psychi­sche Situation zu gewöhnen.

Wir haben deshalb versucht, da einen Ausgleich zu finden, um die jungen Menschen an diesen Beruf zu gewöhnen und um ihnen eine Überbrückung zu ermöglichen, damit sie zu diesem Berufswunsch tatsächlich die Ausbildung machen können.

Im Namen der freiheitlichen Fraktion stelle ich deshalb folgenden Entschließungs­antrag:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, zu prüfen, ob eine Herabsetzung des Mindestalters für das Freiwillige Soziale Jahr und eine Anerkennung als theoretische Ausbildung im Bereich der Pflege- und Sozialberufe als Lehrberuf möglich und sinnvoll ist.‘“

*****

Ich ersuche, dieser Prüfung stattgeben zu wollen. Wir haben dann in den Ausschüssen genügend Möglichkeiten, alle rechtlichen und auch alle anderen Voraussetzungen einer Prüfung zu unterziehen. Nützen wir gemeinsam die Chance für unsere Jugend und für unsere älteren Menschen, die der Pflege bedürfen! Geben Sie sich einen Stoß, und stimmen Sie unserem Antrag zu! Darum appelliere ich. (Beifall bei der FPÖ.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer, Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Weiterentwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahres,

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 27, Bericht des Ausschus­ses für Arbeit und Soziales über den Antrag 312/A(E) der Abgeordneten Ursula Haub­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr (735 d.B.) in der 67. Sitzung des Nationalrates am 20. Mai 2010.

In Österreich besteht seit dem Jahr 1968 die Möglichkeit, ein so genanntes Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) zu absolvieren. Junge Menschen ab 18 Jahren erhalten dabei die Chance, 10 bzw. 11 Monate lang die Arbeit im Sozialbereich kennen zu lernen.

 


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