Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 198

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Die Einsatzbereiche liegen dabei in der Arbeit mit behinderten Menschen, mit alten Menschen, Kindern oder Jugendlichen oder in einem anderen Bereich, wie z. B. Arbeit mit Obdachlosen oder Flüchtlingen. Aus unserer Sicht stellt das FSJ eine äußerst effi­ziente Form der Berufsorientierung für junge Menschen dar, die Interesse an einem Einstieg in den Pflege und Sozialdienst zeigen.

Auch Jugendliche, die Interesse an einem Pflegeberuf haben, sollten eine Möglichkeit erhalten, eine bestimmte Zeit freiwillig im Sozialbereich ableisten zu können, um erste Erfahrungen zu sammeln und abzuwägen, ob sie überhaupt für eine künftige Ausbil­dung im Sozialbereich geeignet sind.

Aufgrund der Tatsache, dass für die Ausbildung in diesem Bereich zur Zeit in den meisten Fällen ein Mindestalter von 17 Jahren erforderlich ist, wäre es notwendig, Ju­gendlichen, die die Pflichtschule verlassen, die Möglichkeit zu eröffnen, zumindest einen Teil dieser Zeit im Sinne ihres Berufswunsches zu überbrücken. Diese Zeit sollte ihnen dann im Rahmen einer anschließenden Ausbildung angerechnet werden können.

In der Schweiz gibt es bereits seit einigen Jahren einen Pflege-Lehrberuf, der im be­währten dualen Ausbildungssystem erlernt werden kann. Die Erfahrungsberichte fallen entgegen anders lautenden Behauptungen äußerst positiv aus.

Eine ähnliche Regelung wie in der Schweiz wäre auch für Österreich zu überlegen. So könnten junge Menschen mit Interesse an diesem Beruf die Ausbildung im Pflegebe­reich im Rahmen einer freiwilligen Tätigkeit beginnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Bundesminister werden ersucht, zu prüfen, ob eine Herabsetzung des Mindestalters für das Freiwillige Soziale Jahr und eine Anerkennung als theoreti­sche Ausbildung im Bereich der Pflege- und Sozialberufe als Lehrberuf möglich und sinnvoll ist.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindelberger. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.08.30

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Kollege Neubauer, Sie verwechseln da immer Äpfel mit Birnen. Wir haben das ohnehin schon im Ausschuss gesagt: Der Grund unserer Ablehnung des Antrages der Kollegin Haubner war derjenige, dass das Freiwillige Soziale Jahr, um das es da geht, nicht, wie im Antrag gefordert, Teil einer Berufsausbildung ist, sondern dazu dienen soll, diese Zeit für die Jugendlichen als Per­sönlichkeitsentwicklung darzustellen, und darüber hinaus einer Berufsorientierung die­nen soll. Bei dieser Konzeption geht es um das praktische Kennenlernen all der sozial­beruflichen Tätigkeiten und auch um die persönliche Abklärung der Frage: Bin ich überhaupt dazu geeignet, in Zukunft einen Beruf im Sozial-, Gesundheits- oder Pflege­bereich zu ergreifen?

Darüber hinaus geht es uns dabei natürlich auch um das soziale Engagement, das im Mittelpunkt stehen soll. Auch all die Organisationen, welche das Freiwillige Soziale Jahr anbieten und durchführen, wollen diese Form des Einsatzes ausdrücklich nicht als Berufsausbildung, sondern als Zeit der persönlichen und beruflichen Orientierung,


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