Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 199

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und das in strukturierter Form, verstanden wissen – wohl wissend, dass dieses Freiwil­lige Soziale Jahr Bildungselemente enthält und die Jugendlichen auch zu einem Ein­satz, der über das klassische Freiwilligenengagement hinausgeht, verpflichten soll.

Seit nunmehr über vier Jahren leistet das Sozialministerium für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich mehr als zehn Monate lang auf Basis einer 40-Stunden-Wo­che sozial engagieren, einen Ersatz für den Entfall der Familienbeihilfe in Höhe von 150 €. Aber damit nicht genug, wird dieser Betrag sowohl sozialversicherungsrechtlich als auch steuerrechtlich als Entgeltbestandteil bewertet, was letztendlich logischerwei­se auch dazu geführt hat, dass sich die bisherigen Aufwendungen wegen dieser Lohn­nebenkosten um über 200 000 € auf einen sagenhaften Betrag von inzwischen schon 836 000 € erhöht haben.

Aber ich möchte schon anmerken – das muss man fairerweise auch sagen –, dass die derzeitige Sonderrichtlinie im Jahr 2010 ausläuft, weshalb das Sozialministerium inten­siv an einer verbesserten Lösung und an einer Verlängerung arbeitet. Jeder, der Bun­desminister Hundstorfer kennt, weiß, mit welchem Elan und mit welcher Ernsthaftigkeit er an diese Sache herangeht.

In diesem vorliegenden Entwurf befinden sich wahrlich herzeigbare Punkte, wie eben ein modernes Freiwilligengesetz ausschauen sollte, so unter anderem die genaue Defi­nition, was wir überhaupt unter Freiwilligentätigkeit verstehen, bis hin zur Frage der Verankerung des Österreichischen Freiwilligenrates, aber auch der Schaffung einer Dienstfreistellung und eines Entgeltfortzahlungsanspruches.

Es ist aber in Zukunft auch abzuklären, wer überhaupt solche Dienste des freiwilligen Sozialdienstes anbieten darf und unter welchen Qualitätskriterien so etwas erfolgen soll. Leider ist es derzeit noch nicht möglich gewesen, auch den zuständigen Minister Mitterlehner von den positiven Inhalten des vorliegenden Entwurfes zu überzeugen. Bisher hat er aus Kostengründen leider noch nicht seine Zustimmung gegeben.

Ich denke mir aber, oberstes Ziel bei der Umsetzung sollte es sein, den Jugendlichen in der Phase der Ausbildung und Berufsorientierung praktische Erfahrungen zu ermög­lichen. Deshalb sind wir dazu aufgerufen, so rasch wie möglich an die Umsetzung he­ranzugehen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.12.19

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Seit 1968 besteht das Freiwillige Soziale Jahr in Öster­reich. Unzählige junge Menschen haben sich unentgeltlich und freiwillig zum Zweck der Förderung der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, um wirklich im sozialen Bereich tä­tig zu sein, und damit natürlich auch die sozialen Institutionen unterstützt.

Zurzeit ist es de facto noch immer so, dass das nicht als Ausbildung gilt, dass die Fa­milienbeihilfe deshalb auch nicht weiter bezahlt wird – dass es somit einen Einschnitt im Beziehen der Familienbeihilfe gibt – und dass Taschengeld und Förderungsbeitrag über die Institutionenverwaltung ausbezahlt werden. Das sind 43 Jahre Erfahrung, 43 Jahre vieler junger Menschen und Institutionen, die hier wirklich Großartiges geleis­tet haben, und 43 Jahre, in denen eine gesetzliche Regelung de facto einfach noch fehlt.

Die Argumentation, warum Minister Mitterlehner hier blockiert, verstehe ich nur teilwei­se. Abgesehen von der vielen, jahrzehntelangen Erfahrung ist es ja so, dass es einen Entwurf gibt, und im Entwurf – Stand 28. 1. 2010 – wird auch angemerkt, dass dieses Bundesgesetz mit 1. Juli 2010 in Kraft treten sollte, nämlich das Gesetz zur Förderung von Rahmenbedingungen für ein Freiwilliges Soziales Jahr. Das ist eine Tatsache!

 


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