Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 213

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich denke, dass es ganz entscheidend wäre, dass wir uns hier einmal mit der Sache auseinandersetzen und auch davon reden, dass es in Wirklichkeit ohnehin große Be­freiungszonen gibt.

Ich darf mir zum Selbstbehalt zwei Äußerungen erlauben. Das eine ist: Wir haben vor einigen Jahren die REGO beschlossen, die Rezeptgebührenobergrenze funktioniert gut. Trotzdem haben wir einige bedauerliche Fälle, weil die Befreiungssachverhalte in den einzelnen Systemen sehr unterschiedlich sind. Ich denke, dass wir darüber reden sollten.

Herr Bundesminister, Sie meinen, dass Ihre Zielvorstellung eine Welt ohne Kosten­anteile und ohne Selbstbehalte ist. Ich ersuche Sie, darüber müssten wir einmal reden. Es gibt schon Probleme, den Leuten zu erklären, warum sie in einem System Selbstbe­halte zahlen, Kostenanteile hinterlegen müssen, andere Leute jedoch in anderen Sys­temen zu allen Leistungen Zugang haben, ohne dass sie eine Mitverantwortung, eine Mitbeteiligung haben. Diese Diskussion wird uns nicht erspart bleiben. Ich denke, darü­ber sollten wir uns wirklich unterhalten. Dieser Antrag ist deshalb nicht angenommen worden, weil wir nicht zuständig sind.

Die letzte Betrachtung zur Frage der Zuweisung an einen HNO-Facharzt im Mutter-Kind-Pass. Wir haben auch darüber gesprochen, das ist ein ernstzunehmender Antrag. Wir meinen aber, dass der Oberste Sanitätsrat dafür zuständig ist und nicht das Parla­ment.

Ich persönlich glaube auch, dass viele Ihrer Argumente richtig sind, dass wir aber eines schon sagen müssen und sagen dürfen: Es gibt auch eine Versorgungspflicht der El­tern. Wenn ein Kind wirklich nachhaltige Probleme beim Hören hat, eine Mutter erkennt das überhaupt nicht, ein Vater nimmt das nicht wahr – und das durch Wochen, Monate oder Jahre –, dann frage ich mich schon ernstlich, ob nicht die Eltern eine größere Pflicht haben als das Parlament, sich hier über solche Dinge zu unterhalten.

Also sehen wir die Dinge umfassend und ordnen wir nicht irgendjemandem Lasten zu, die hier nicht dazugehören!

Sie werden sicherlich mit Ihren Anträgen mehr Glück dahin gehend haben, dass sie diskutiert und angenommen werden, wenn Sie die Antragsinhalte ändern. (Beifall bei der ÖVP.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Windbüchler-Souschill. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.43

Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Kinder- und Jugendgesundheit – davon sind wir Grüne über­zeugt und auch davon, dass Ihnen das alles klar ist – braucht ein umfassendes Kon­zept, braucht Rahmenbedingungen, braucht Maßnahmen und vor allem auch den poli­tischen Willen dazu.

Herr Kollege Donabauer, Föderalismus in der Frage von Kinder- und Jugendgesund­heit ist völlig absurd, denn es kann nicht sein, dass es abhängig vom Wohnort ist, wie viel Eltern nach Landesgesetzen zu zahlen haben, wie viel an Gesundheitskosten dann wirklich aufgebracht werden muss.

Nur zur Information: Österreich hat die UN-Kinderrechtskonvention ratifiziert, und da steht genau das drinnen: Jedes Kind hat das Recht auf Gesundheit, egal, welches Ein­kommen die Eltern haben, egal, wo es lebt, und egal, welcher Herkunft es ist. (Abg. Do­nabauer: Das steht ja nicht in Frage, bitte!)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite