Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 221

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20.29.16

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, wir lehnen das nicht aus Jux und Tollerei ab, sondern wir ha­ben das schon im Gesundheitsausschuss begründet, warum wir unter anderem den An­trag 939/A, bei es darum geht, ein Bonus-Malus-System einzuführen, abgelehnt haben.

Es ist ja nicht so, wie Kollegin Martina Schenk vom BZÖ gestern gesagt hat, dass alles gut wäre, wo sie dann mit einem ominösen Sparbücherl da gewunken hat, sondern wir diskutieren das jetzt wirklich sachlich. Aber bedenken Sie einmal bei der ganzen Argu­mentation, wohin das führen würde, wenn jemand einen notwendigen Arztbesuch auf­schieben würde, nur weil er vielleicht eine kleine Bonuszahlung bekommt! Das könnte unter Umständen dazu führen, dass sich das Krankheitsbild dieser Person so ver­schlechtert, dass dann für das gesamte Gesundheitssystem noch höhere Kosten entste­hen würden.

Darüber hinaus ist bei diesem Antrag zu befürchten, dass mit Ihrem vorgeschlagenen Modell jene, die ohnehin gesund leben, bevorzugt werden, indem sie Bonuszahlungen bekommen, während jene Menschen, die wenig auf ihre Gesundheit achten, wegen so kleiner, lächerlicher Prämien dann vielleicht sowieso ihr Gesundheitsverhalten nicht än­dern würden.

Viel wichtiger, als solche finanziellen Anreize im Gesundheitssystem oder für Eigenini­tiativen zu schaffen oder überhaupt über Malus-Zahlungen nachzudenken, wäre eine stärkere Verantwortung von Gesundheitsförderung und -prävention. Da müssen wir schon bei den Jüngsten in der Gesellschaft den Hebel ansetzen. Aber da hat es in der Vergangenheit – und das müssen wir auch ganz offen diskutieren – enorme Fehler ge­geben. Ich kann mich noch daran erinnern, wo eine Ministerin, die in den Jahren 2000 bis 2007 für Unterrichts- und Bildungsangelegenheiten zuständig war, den Sparstift an­gesetzt hat, nämlich genau an der falschen Stelle, indem sie die Zahl der Turnunter­richtsstunden in den Schulen gekürzt hat. Und genau diejenigen, die damals mit auf der Regierungsbank gesessen sind und diesen Vorschlägen auch noch die Zustim­mung erteilt haben, bringen nun einen Antrag ein und sagen: Gesundheitsprävention sollte man gesetzlich verankern.

Ich bin dafür, dass es eine stärkere Verantwortung, aber auch Verankerung der Ge­sundheitsförderung und -prävention gibt. Das ist berechtigt. Aber wir müssen auch, und das muss man auch ganz offen sagen, einmal sicherstellen, dass wir die dementspre­chende Finanzierung gewährleistet haben.

Aber wir sollten trotz allem – Kollege Rasinger hat es ja angeschnitten – die Augen auch nicht davor verschließen, dass 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter Übergewicht und 6 Prozent, glaube ich, sogar unter Fettleibigkeit leiden. Das hat ja Bundesminister Stöger auch auf den Plan gerufen, im Bereich Ernährung und Bewe­gung Schwerpunkte zu setzen und darüber hinaus den Gesundheitsdialog zu initiieren. Da sage ich nur: Taten statt Worte. Das zeichnet Bundesminister Stöger aus, weil er dadurch auch der Prävention in Österreich einen höheren Stellenwert eingeräumt hat.

Aber nur kurz auch noch zum Antrag nach tariflicher Gleichbehandlung aller Rehabilita­tionsleistungen. Auch dem haben wir eine klare Absage erteilt, weil in Österreich – und das sollten wir hier im Hohen Haus schon akzeptieren – die tariflichen Vereinbarungen über die Aufenthalte in den unzähligen Rehab-Einrichtungen den Vertragspartnern ob­liegen, das heißt also den Selbstverwaltungskörperschaften in den Sozialversicherungs­trägern beziehungsweise bei den privaten Rehab-Einrichtungen der Wirtschaftskammer und dem Hauptverband.

Ich wehre mich wirklich dagegen, einen generellen Vergleich dieser privaten Rehab-Einrichtungen mit jenen der Sozialversicherungsträger anzustellen. Ein tarifliches Über-


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