Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 223

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blem, dass Kinder, die indirekt von Gewalt betroffen sind, nämlich all jene Kinder, die im familiären Haushalt sehen, wie der Papa die Mama schlägt, die traumatische Erfah­rungen zu Hause erleben, nicht über das Verbrechensopfergesetz gefördert werden und keine Therapie bekommen. Das ist das dritte Problem.

Wir wissen, dass alle Kinder und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, alle Möglichkeiten bekommen müssen, um ihre traumatischen Erfahrungen aufar­beiten zu können. Das heißt, dass wirklich jemand da ist, der sie begleitet und betreut, bis es halbwegs überstanden ist und bis sie selber auch normale Beziehungen einge­hen können, selber auch ein normales Leben führen können und selber auch Verant­wortung für ihr eigenes Leben übernehmen können. Das Verbrechensopfergesetz ist hier keine Lösung und ist meiner Ansicht nach die völlig falsche Argumentation.

Wir wissen, dass der Weisse Ring, die Möwe, das Kinderschutzzentrum, aber auch die Liga für Kindergesundheit sich einig darin sind, dass wir zu wenige Therapieplätze in Österreich haben. Es gibt leider noch immer Warteschlangen, auch für Betroffene von Gewalt. Es gibt zu wenig Ressourcen für die Datenerhebung. Das heißt, all diese Insti­tutionen können gar nicht sagen: Welche Kinder sind im System, die Gewalt erfahren haben? Und: Wohin wurden sie vermittelt, wenn zum Beispiel ein Therapieplatz nicht bereitgestellt werden konnte? Wo kommen diese Kinder dann hin, in welchem System sind sie dann drinnen?

Das heißt, Wartezeiten sind vorprogrammiert. Das heißt, Österreich braucht Therapie­plätze für alle betroffenen Kinder und Jugendlichen, und das heißt auch, dass entwe­der das Verbrechensopfergesetz novelliert werden muss oder gleich ein neuer Geset­zesantrag hier hereinkommt, mit dem wirklich allen Kindern und Jugendlichen, die so eine traumatische Erfahrung erleben mussten, Hilfestellung gewährleistet wird. (Beifall bei den Grünen.)

20.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. 4 Mi­nuten Redezeit. – Bitte.

 


20.40.01

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Hohes Haus! Ich werde versuchen, kurz zu den in Verhandlung stehenden Anträ­gen Stellung zu nehmen.

Zum Antrag betreffend Gesundheitsprävention und Etablierung eines Bonussystems ist zu sagen: Zahlreiche Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten werden direkt von den Sozialversicherungsträgern angeboten und direkt auf die Versicherten, auf die verschiedenen Bedürfnisse der versicherten Klientel zugeschnitten. Man versucht auch, Prävention möglichst nahe bei den Menschen zu machen. Wenn es notwendig ist, wer­den die Versicherten auch aus ihrem Alltagsleben herausgeholt und auf Erholungsauf­enthalten entsprechend unterstützt, je nach Bedarf.

Es gibt verschiedene Angebote der Sozialversicherungsträger, die greifen, Maßnah­men, die gesetzt werden. Ich kann am Beispiel der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sagen, dass Erholungsaufenthalte für Kinder und für ältere Erwachsene ange­boten werden, die unter besonderen Belastungen stehen, für Frauen und Männer, die aufgrund einer schwierigen Lebenssituation unter extremem psychischem Druck stehen, und auch für pflegende Angehörige.

Es wird weiters auch in die arbeitsmedizinischen Unterweisungen investiert. Es werden Sicherheitschecks in landwirtschaftlichen Betrieben angeboten. Es wird Information und Beratung für die Anwendung von persönlicher Schutzausrüstung angeboten. Und es wird auch Information bezüglich der Lebensstiländerung angeboten, die vor allem in


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