Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 128

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11. Wie sollte Ihrer Meinung nach einer missbräuchlichen Inanspruchnahme der Mindestsicherung durch Fremde, insbesondere durch Nicht-EU-Bürger, z.B. durch die kurzfristige Begründung eines Arbeitsverhältnisses, vorgebeugt werden?

12. Wie wird die Kontrolle der Vermögensverhältnisse Fremder, die die Mindest­sicherung beantragen, erfolgen?

13. Wie hoch wird der geschätzte Verwaltungsaufwand für die Ermittlung der Vermö­gens­verhältnisse der Antragsteller sein?

14. Welche neuen Aufgaben werden durch die Einführung der Mindestsicherung auf die jetzt schon überfrachteten AMS-Dienststellen zukommen?

15. Welcher zusätzliche Personalbedarf zu welchen Kosten wird dem AMS daraus entstehen? Wie und durch welche Maßnahmen werden die Mitarbeiter des AMS angesichts der geringen Zeit, die bis zum von Ihnen geplanten Einführungstermin der Mindestsicherung bleibt, auf ihre neuen/zusätzlichen Aufgaben vorbereitet?

16. Ist es richtig, dass die Mittel für das AMS gekürzt werden sollen? Wenn ja, in welchem Ausmaß?

17. Ist Ihrer Meinung nach die Einbindung der Länder in das System der Mindest­sicherung im Wege einer Art. 15a B-VG Vereinbarung unbedingt erforderlich? Wenn ja, warum?

18. Ist es richtig, dass die Verhandlungen zur Einführung einer "Transferdatenbank" ("Transparenzkonto") durch Sie bzw. Ihnen nahe stehende Verhandlungsteilnehmer verschleppt wurden?

19. Warum fällt es Ihnen so schwer, sich zum Projekt transparenter Sozialtransfers zu bekennen? Wann ist mit einer brauchbaren Regierungsvorlage zu rechnen?

20. Welche Maßnahmen zur Wahrung von Datenschutz und Bankgeheimnis schlagen Sie für den Fall der Einführung der Transferdatenbank vor?

21. Wird die Transferdatenbank auch für die Erstellung einer Kosten/Nutzenanalyse der Massenzuwanderung nach Österreich geeignet sein? Wenn nein, warum nicht?

22. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass arbeitsmarktpolitisch wichtige Infrastruktur­projekte wie der Koralmtunnel und der Brennerbasistunnel rasch realisiert werden?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 1 GOG dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller die Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Kickl als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.36

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Sozialminister, es ist schön, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um heute hierher ins Hohe Haus zu kommen, dass Sie sich von den Koalitions­streitig­keiten losreißen konnten, in denen Sie ja in den letzten Tage und Wochen in vollem Umfang dringehangen sind, und dass Sie uns hier einmal die Ehre geben. Das ist uns ja leider letzten Donnerstag nicht gelungen, als ein Sozialausschuss zu einem von uns


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