Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 136

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wirkungen und habe diese Linie der Vorsicht auch nie verlassen. Sie haben sich während Ihrer Regierungsbeteiligung, beim Beitritt und auch später überhaupt nicht um das Thema Lohn- und Sozialdumping gekümmert. Wir waren diejenigen, die sich darum gekümmert haben und die jetzt mühevoll nachholen, was damals verabsäumt wurde. Ich habe gegen harte Widerstände die Übergangsfristen im April 2009 um die maximal möglichen zwei Jahre verlängert, und wir werden auch die Übergangsfristen für Bulgarien und Rumänien voll ausschöpfen.

In harten Verhandlungen musste ich Ihre Versäumnisse, meine Damen und Herren der Freiheitlichen, im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping nachholen! (Abg. Kickl: ... Sie Ihre Versäumnisse!) Dabei soll nach meinen Plänen hart kontrolliert werden, ob die ArbeitnehmerInnen das Mindestentgelt, das ihnen nach den österreichischen Vorschriften zusteht, auch bekommen. Es müssen insbesondere bei der Entgelt­kon­trolle für die aus dem Ausland entsandten ArbeitnehmerInnen Lücken geschlossen werden. Bei erheblicher Unterentlohnung sollen gehörige Verwaltungsstrafen gesetzt werden. Wirtschaftliche Vorteile aus Lohn- und Sozialdumping sollen verhindert wer­den. Dazu bedarf es jetzt und auch in Zukunft einer verbesserten Behördenzusam­menarbeit innerhalb der EU.

Die Arbeitsmarktöffnung mit 1. Mai 2011 ist gut vorbereitet. Die letzte Novelle werden Sie im Herbst hier im Nationalrat noch beschließen. Die bisher zugelassenen EU-Arbeitskräfte sind in unseren Arbeitsmarkt gut integriert und kommen zum Großteil aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Neuzulassung aus Drittstaaten wird weiterhin äußerst restriktiv gehandhabt. Unter meiner Verantwortung wurde im Gegensatz zur Zeit der FPÖ-Regierungsbeteiligung die Saisonnierzahl sukzessive zurückgefahren.

Die europarechtlich gebotene Arbeitsmarktöffnung ab 1. Mai 2011 lässt nach allen mir vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen in etwa ein zusätzliches Arbeits­kräfte­potential von 20 000 bis 25 000 erwarten. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) In die­sem Zusammenhang darf ich auch darauf hinweisen, dass gleichzeitig 250 000 Öster­reicherinnen und Österreicher permanent im Ausland und auch als Tagespendler arbeiten. (Abg. Kickl: In Ungarn oder Polen, oder wo?) – Auch in Polen, Herr Kickl!

Zur Frage 3:

Aufgrund des Ihnen hoffentlich bekannten Bundesministeriengesetzes ist Ihnen wohl klar, dass ich für die Beantwortung dieser Frage nicht zuständig bin.

Zur Frage 4:

Auch der FPÖ wird wohl die in der Österreichischen Bundesverfassung verankerte Kompetenzaufteilung bekannt sein, der zufolge ich als Mitglied der Bundesregierung für die Beantwortung dieser Frage ebenfalls nicht zuständig bin.

Zur Frage 5:

In meinem Zuständigkeitsbereich gibt es fünf Pensionsversicherungsträger, welche für rund 3,5 Millionen Pflichtversicherte zuständig sind. Rund 84 Prozent dieser Pflicht­versicherten sind bei einem Träger der PVA pflichtversichert.

Monatlich werden von den fünf Trägern rund 2,2 Millionen € an Pensionen ausbezahlt, davon wiederum rund 82 Prozent aller Pensionen von der PVA.

Zudem möchte ich darauf hinweisen dass der Anteil des Verwaltungsaufwandes am Gesamtaufwand der PV im Jahr 2009 1,62 Prozent betrug. Im Vergleich dazu liegen die Verwaltungskosten der österreichischen privaten Pensionsvorsorge bis zum Zehn­fachen höher.

 


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