Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 138

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Ich darf drei Beispiele anführen: Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wird sowohl eine bessere soziale Absicherung als auch einen stärkeren Arbeitsmarktbezug schaf­fen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gratiskindergarten und Kindergeld werden die berufliche Eingliederung von beiden Elternteilen jedenfalls verbes­sern und so das Armutsrisiko reduzieren. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Schulen und der Weiterbildungsmöglichkeiten sind weiters von zentraler Bedeu­tung, denn Bildung schützt vor Armut. Alle Statistiken zeigen, dass höhere Bildung auch zu höheren Beschäftigungschancen und zu höherem Einkommen führt.

Armut hat in Österreich sehr viele Gesichter, aber Österreich setzt den erfolgreichen Weg weiter fort, Armut mit all ihren Facetten zu bekämpfen.

Ich komme zu den Fragen 8 und 9:

Ich darf hier noch einmal eine grundlegende Aufklärung vornehmen: Das Konzept der Mindestsicherung ist kein arbeitsloses Grundeinkommen, sondern es ist wie das Arbeits­losengeld davon abhängig, dass sich der/die Betroffene bemüht. (Abg. Kickl: Erklären Sie den Leuten einmal, welche Umgehungsmöglichkeiten es gibt!)

Wir haben in Österreich 150 000 Sozialhilfebezieher, die die Sozialhilfe im Schnitt nicht länger als sechs bis sieben Monate pro Jahr beziehen. Es gibt 17 000 Menschen in diesem Land – nicht mehr, aber auch nicht weniger –, die ihr alleiniges Einkommen aus der Sozialhilfe beziehen.

Zum Vergleich mit Mindestlöhnen, der hier angestellt wurde: Die Mindestsicherung wird auf Jahresbasis um ein Drittel niedriger sein. Vergleicht man zum Beispiel die Min­destsicherung mit dem relativ niedrigen Lohnniveau einer Frisörin im ersten Berufsjahr nach ihrer Ausbildung, so ist die Mindestsicherung netto um 45,6 Prozent niedriger als dieses Einkommen. (Abg. Kickl: Aber eine Mindestsicherung plus ein bisschen Schwarzarbeit!)  Wenn Sie allen Menschen Schwarzarbeit unterstellen, Herr Kickl, ...! (Abg. Kickl: Nicht jedem!) – Das tun Sie! Sagen Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern, dass Sie allen unterstellen, dass sie schwarzarbeiten! Das ist Ihr wahres Gesicht! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Der große Fortschritt der Mindestsicherung wird die datenmäßige Vernetzung der Sozialhilfebehörden mit dem AMS sein. Das AMS hat keinen Verwaltungsaufwand mit der Berechnung der Mindestsicherung – überhaupt keinen! –, sondern die Berech­nung der Mindestsicherung wird weiterhin dort stattfinden, wo sie heute stattfindet: bei den Bezirkshauptmannschaften beziehungsweise bei den Magistraten. Dadurch werden die Sozialhilfebehörden aber erstmals strukturiert in der Lage sein, zu über­prüfen, ob sich MindestsicherungsbezieherInnen ausreichend um einen Job bemüht haben beziehungsweise an Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Wird eine zumutbare Arbeit durch einen Mindestsicherungsbezieher nicht angenom­men, drohen Kürzungen beziehungsweise sogar Streichungen der Mindestsicherung.

Dass die Mindestsicherung ein erfolgreiches Modell zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sein wird, zeigen mehrere Modellprojekte, die wir im letzten Jahr sehr erfolgreich installiert und gestartet haben.

Ich möchte auch hier ganz klar festhalten: Man kann nicht nach Belieben in die Mindestsicherung wechseln. Das ist schlichtweg nicht möglich.

Zu den Fragen 10 bis 13:

Die von allen neun Landeshauptleuten bereits unterschriebene 15a-Vereinbarung sieht vor, dass sich Drittstaatsangehörige – wie etwa türkische StaatsbürgerInnen – mindes-


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