Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 139

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

tens fünf Jahre legal in Österreich aufhalten müssen, um überhaupt Mindestsicherung beziehungsweise Sozialhilfe beziehen zu können.

AsylwerberInnen haben keinerlei Anspruch darauf. EU-BürgerInnen sind aufgrund europarechtlicher Verpflichtungen ÖsterreicherInnen gleichgestellt. Das heißt insbe­son­dere: Sie müssen zuerst vorhandenes Vermögen einsetzen, AMS-Angebote anneh­men und natürlich auch ihren ordnungsgemäßen Wohnsitz hier haben.

Sozialtourismus – das heißt, eine Einreise nach Österreich nur zum Zweck des Bezugs der Mindestsicherung – ist verunmöglicht.

Hinsichtlich der Überprüfung der Vermögensverhältnisse gilt dasselbe wie heute schon. Die Sozialhilfebehörden der Länder überprüfen dies anhand von diversen Grundbuchauszügen, Kfz-Zulassungen et cetera.

Da es sich um Vollziehung der Länder handelt, kann ich die Frage nach dem Verwaltungsaufwand nicht beantworten.

Zu den Fragen 14 und 15:

Schon jetzt gehören arbeitsfähige SozialhilfebezieherInnen zum KundInnenkreis des AMS. Damit sich das AMS verstärkt um diese Personengruppen kümmern kann, werden dem AMS zusätzlich zu den bereits im letzten Jahr aufgenommenen 300 MitarbeiterInnen nochmals 85 MitarbeiterInnen zur Verfügung gestellt werden.

Zur Frage 16:

Die Bundesregierung hat auf Basis des Strategieberichtes 2011 bis 2014 beschlossen, alle Ausgabenpositionen – auch die der Arbeitsmarktpolitik – auf Einsparungs­möglich­keiten zu prüfen. Ich werde dabei arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte wie natürlich Mindestsicherung, ältere Arbeitslose und Arbeitssuchende, Behinderte und Ausbil­dungs­garantie zu berücksichtigen haben.

Wir werden daher gemeinsam mit dem AMS die Effektivität der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weiter steigern, insbesondere die Auswahl und die Steuerung der Maß­nahmenteilnehmerinnen und Maßnahmenteilnehmer.

Wir werden die Effizienz der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen noch mehr steigern. Dazu habe ich bereits ein Projektteam auf Expertenebene eingerichtet; die erarbeiteten Vorschläge werden in der AMS-Verwaltungsratssitzung am 6. Juli beschlossen.

Zur Frage 17:

Das Projekt der bedarfsorientierten Mindestsicherung hat, wie Ihnen eigentlich bekannt sein sollte, vier wesentliche Inhalte: im Bundesbereich als Hilfe zur Selbsthilfe die stär­kere Einbeziehung durch Vernetzung der Sozialhilfebehörden und des AMS, die Verbesserung der Notstandshilfe, die Einbeziehung von derzeitigen Sozialhilfebezie­hern in die Krankenversicherung und auf Länderseite die Einführung eines Mindest­standards in allen Bundesländern für die Sozialhilfe. Es wird in allen Bundesländern einen einheitlichen Sozialhilferichtsatz geben, der derzeit 558 € ausmacht.

Für die Umsetzung des vierten Punktes braucht es, da die Sozialhilfe Ländersache ist, selbstverständlich eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern. Diese entsprechende Vereinbarung ist bereits von allen neun Bundesländern unterschrieben und wird nun landesgesetzlich umgesetzt.

Zu den Fragen 18 bis 21, zum Verschleppungsvorwurf:

In den letzten zwei Monaten hat es zum Thema Transparenzdatenbank allein über 15 Verhandlungstermine gegeben. Somit richtet sich dieser Verschleppungsvorwurf von selbst.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite