Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 161

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Leute länger beschäftigt, fällt ihm nichts ein. Also in diesem Bereich, Herr Bundes­minister, wäre schon noch einiges zu tun.

Und was Reformen anlangt, so sagen alle, diese seien dringend notwendig. Wir brauchen unter anderem eine Verwaltungsreform, doch gemacht wird in diesem Bereich, Herr Bundesminister, so gut wie gar nichts.

Auch was die Pensionen betrifft – Stichworte: länger arbeiten, Auslaufen der Hackler-Regelung –, ist einiges im Argen. Es gibt aber in Österreich Pensionsprivilegien, wie zum Beispiel bei den Österreichischen Bundesbahnen oder bei der Oesterreichischen Nationalbank, und es gibt großzügige Firmenpensionen und Bereiche, wo Bonifi­kationen ausbezahlt werden. Und genau dort, Herr Bundesminister, sollten Sie den Hebel ansetzen, den Finger auf die Wunde legen! Und es wird Ihnen, wenn Sie das tun, auch jeder recht geben, denn zuerst gehören diese Privilegien beseitigt, bevor Sie andere Maßnahmen setzen, denn diese Privilegien bei den Firmenpensionen und bei den Bonifikationen, vor allem bei den Österreichischen Bundesbahnen, wo jemand, der vor 1996 dort eingetreten ist, mit 52 Jahren in Pension gehen kann, versteht kein Österreicher mehr.

Weiters gibt es Privilegien im Pensionssystem der Länder und der Gemeinden. Da gibt es BeamtInnen, die mit 40 Beitragsjahren unter die „Hacklerregelung“ fallen und mit 55 Jahren in die ASVG-Pension wechseln und damit den Pensionsversicherungsträger belasten. Die Länder und Gemeinden, Herr Bundesminister, sind natürlich froh darüber, denn dort brauchen sie nur 7 Prozent einzuzahlen und nicht 22,8 Prozent, was sonst der Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrag ausmacht. Aber wer zahlt das? – Das zahlen dann alle anderen österreichischen Versicherten mit!

Und was den Bundeszuschuss zur Pension betrifft, der bei den unselbstständigen Erwerbstätigen 13 oder 14 Prozent ist, bei den Selbstständigen 34 Prozent und bei den Bauern 60 Prozent, gibt es aufgrund der unterschiedlichen Beitragszahlungen große Unterschiede. Bei den Beamten ist er ja 100 Prozent. Genau dort, Herr Bundes­minis­ter, gehört einmal der Hebel angesetzt. Es wäre notwendig, dass man in diesem Bereich endlich etwas macht. (Beifall beim BZÖ.)

Nun zur Mindestsicherung und zur Transferdatenbank. – Das sind an sich gute Ideen. Nur: Es kommt darüber zu keiner Einigung. Am vorigen Donnerstag hätte dieses Thema im Sozialausschuss behandelt werden sollen, es hat aber keine Tagesordnung dazu gegeben, und das Ganze wurde wieder abgesagt. Das Einzige, was geschieht, ist, dass dieses Thema ständig in den Medien diskutiert wird. Sonst herrscht Stillstand, und Stillstand bedeutet Rückschritt, denn nur Bewegung bedeutet Fortschritt.

Herr Bundesminister, wir brauchen da klare Spielregeln. Es muss klar geregelt werden, wie die Mindestsicherung aussehen soll, und wir wollen klare Regelungen hinsichtlich einer Transferdatenbank. Meiner Meinung nach müssten darin alle Sozialleistungen enthalten sein, und zwar egal, ob sie von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Institutionen kommen, genauso wie die Förderungen, ganz egal, ob diese von Bund, Land, Gemeinden oder anderen Institutionen kommen. Das gilt für das Gewerbe genauso wie für die Industrie und auch die Bauernschaft.

Wir haben heute schon gehört, dass es Gegenleistungen der Landwirtschaft gibt, wie zum Beispiel die Landschaftspflege. Das kann man natürlich anführen, aber es sollte transparent dargestellt werden. Das ist keine Frage.

Und noch eines, Herr Bundesminister: In den Gemeinden gibt es eine gewisse Wettbewerbsverzerrung, denn es gibt Gemeinden, die den Firmen die Lohnsummen­steuer erlassen, und andere Gemeinden wiederum sagen den Firmen: Wenn du dich bei mir ansiedelst, dann brauchst du keine Kanalanschlussgebühr zu zahlen!

 


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