Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 175

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17.43.22

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss ein paar Dinge, glaube ich, zurecht­rücken beziehungsweise bitte ich generell auch um eine gewisse Hintergrund­infor­mation, bevor man hier gewisse Aussagen tätigt.

Ich kann ja nichts dafür – Frau Dr. Belakowitsch ist leider nicht da –, aber wir haben mit gestrigem Tag auch in Wien rückläufige Arbeitslosenzahlen, und nichts anderes habe ich hier behauptet. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Sie kennen meine Aussagen ganz genau. Ich sage Ihnen dazu, mit gestrigem Tag sind wir in allen Bundesländern im Minus. Es ist so. Seien wir doch gemeinsam froh, bevor wir uns da gegenseitig aufschaukeln! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Das sind die Zahlen derer, die es tun, nicht meine, AMS – nur damit das klar ist.

Wenn man hier sagt, die Familienförderung in diesem Land sei so schlecht, bitte ich darum, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen:

Wir haben die zweitbeste Familienförderung von ganz Europa. – Das ist Punkt eins. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Punkt zwei: Wir haben für die pflegenden Angehörigen ab der Pflegestufe 3 eine Kranken- und Pensionsversicherung geschaffen. Ich würde wirklich um Seriosität bitten, um Seriosität. Ich weiß, dass Polemik manchmal ganz gut ist. Aber wenn Sie hier sagen, wir kümmern uns überhaupt nicht um pflegende Angehörige, dann ist das schlichtweg falsch. Es ist schlichtweg falsch. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Und ich würde, sehr geehrte Frau Abgeordnete Gartelgruber, auch um Klarstellung bitten. Die Asylwerber – Sie müssen das Protokoll lesen, ich sage Ihnen gleich, was da drinnen steht und was ich gesagt habe – sind überhaupt nicht bezugsberechtigt. (Zwi­schenruf der Abg. Gartelgruber.) – Von dem rede ich aber. Unterstellen Sie mir nicht, dass ich hier etwas gesagt haben soll, was ich nicht gesagt habe!

Wer sind denn Asylberechtigte? – Anerkannte Flüchtlinge. Diese haben heute laut allen Sozialhilfegesetzen der gesamten Republik sehr wohl Anspruch auf Sozialhilfe und auch morgen. Ich glaube, wir haben eine Grundverpflichtung in diesem Land, dass anerkannte Flüchtlinge, die einen anerkannten Flüchtlingsstatus haben, auch Zugang zu unseren Sozialleistungen haben. Und davon habe ich geredet. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch einmal klarstellen: Die Mindestsicherung ist in Wirklichkeit eine Vereinheitlichung der heutigen Sozialhilfen. Das ist nichts Neues. Es wird in zwei Bundesländern keinen neuen Richtsatz geben, weil dieser neue Richtsatz in zwei Bun­desländern bereits erreicht ist, das ist im Bundesland Steiermark und im Bundesland Oberösterreich. Und in allen anderen Bundesländern gibt es ein Nachziehverfahren.

Auch wenn hier von der Differenz gesprochen wird, das Friseur-Beispiel, sehr geehrte Frau Abgeordnete Haubner. Wissen Sie, woher ich die Zahlen habe? – Von der Friseurinnung. Damit das ja klar ist. – Punkt eins.

Punkt zwei: Auf die Differenz von 46 Prozent kommen Sie, weil das mal 14 ist und die Mindestsicherung nur mal 12. Auch hier, bitte, nachrechnen. Das ist eine einfache Sache. (Abg. Riepl: Rechnen sollte man doch können!)

Hier wurde behauptet, Herr Buchinger habe gesagt, es seien 400 000 Be­zugs­berech­tigte. Ja, hat er gesagt, aber dann zitieren Sie meinen Vorgänger komplett. Diese Seriosität hätte ich Ihnen zugetraut. Die 400 000 waren inklusive der Ausgleichs­zulagenbezieher. In der uralten Vorlage bezüglich der Mindestsicherung war beab­sichtigt, auch bei den Ausgleichszulagenbeziehern etwas zu machen. Und diese Aus-


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