Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 176

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gleichszulagenbezieher wurden dann laut Regierungsprogramm herausgenommen, das wurde extra gelöst. Demzufolge hat damals diese Zahl 400 000 gestimmt, was heute nicht mehr der Fall ist.

Wir haben, ob Sie wollen oder nicht, 17 000 Menschen in diesem Land, die als alleinige Einnahmequelle die Sozialhilfe haben. Diese Zahl haben wir von den öster­reichischen Gemeinden und Bundesländern bekommen. Das ist deren Zahlen­konstrukt. Ich glaube, dass alle Landeshauptmänner und die Frau Landeshauptfrau nicht leichtfertig eine § 15a-Vereinbarung unterschreiben.

Alle gemeinsam, die Landeshauptleute von Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg, Wien und dem Burgenland, wissen ganz genau, was sie unter­schrieben haben. Und sie haben uns auch gemeldet, dass wir in Summe in ganz Österreich 150 000 Menschen haben, die temporär Zugang zu Sozialhilfe brauchen – temporär! Der Durchschnittsbezug liegt zur Stunde zwischen sechs und sieben Monaten. Das ist auch kein Zahlenkonstrukt, das von mir erfunden wurde, sondern das ist das, was die österreichischen Gemeinden und Bundesländer uns gemeldet haben. So kommt man auch auf die Gesamtzahl. Und so ist es.

Dass in Kleingemeinden viele Menschen, die eine Möglichkeit hätten, 40, 50 € Auf­stockungsleistung zu bekommen, diese aus diversesten Schamgefühlen nicht bean­tragen, das wissen wir.

Wir wissen auch, dass in den Großstädten durch die Anonymität der Städte die Schwellenangst leichter überwunden werden kann. Dort holen sich viel mehr Leute diese 40, 50 € Aufstockungsleistung ab, und wenn es nur auf drei Monate ist. Aber es ist völlig klar – und das haben wir nie verschwiegen –, dass es eine gewisse Steigerung geben wird. Das ist ja nie verschwiegen worden, das ist mit allen betroffenen Bundesländern sogar ganz nüchtern verhandelt worden.

Sie werden doch keinem dieser Bundesländer unterstellen, dass sie leichtfertig handeln und nicht wissen, was sie tun, sondern wir haben ganz einfach hier in diesem Land für eine gewisse Lebenssituation vorzusorgen. Mit dieser bedarfsorientierten Mindestsicherung, ich kann es nur noch einmal wiederholen, erfolgt eine Verein­heitlichung der Sozialhilferichtsätze. Das Beispiel, das hier gebracht wurde, von der Billa-Verkäuferin, der Teilzeitverkäuferin und den 744 €, ist schlichtweg falsch. Diese 744 € bekommt sie nur, wenn sie alleinstehend und nicht wohnversorgt ist. In dem Augenblick, in dem jemand in einer Partnerschaft lebt, fällt der Wohnanteil sofort weg. Das entspricht auch den heutigen Sozialhilfegesetzen.

Dann werden die 558 € bezahlt, 75 Prozent des Sozialhilferichtsatzes. 75 Prozent der Ausgleichszulage ist der neue Sozialhilferichtsatz vom Bodensee bis zum Neusiedler See. Das steht alles in den 15a-Vereinbarungen, die alle Bundesländer unterschrieben haben. Der Rest ist Wohnanteil. Demzufolge ist auch die Differenz zwischen einem aktiven Arbeitseinkommen und dieser Mindestsicherung eine relativ hohe.

Wer bekommt denn überhaupt Sozialhilfe in diesem Land? Haben Sie es schon einmal probiert, diese zu bekommen? Hat irgendjemand von Ihnen schon einmal probiert, auf Dauer Sozialhilfe zu beziehen? Ich lade Sie ein, viel Vergnügen, Sie werden Ihre Wunder erleben. Es ist ganz einfach so, dass wir ein so enges Netz und so viele aktivierende Angebote haben. Ich kann nur wirklich dazu einladen, nach Bruck an der Mur zu fahren, ich kann nur dazu einladen, nach Wien Floridsdorf zu fahren und dort den betroffenen Menschen, die heute Dauersozialhilfebezieher sind, die wir jetzt zu arbeitsplatzaktivierenden Maßnahmen einladen, einmal ins Gesicht zu schauen.

Das sind Menschen mit Lebenskarrieren, die ich uns alle nicht wünsche, uns allen nicht. Aber diese Menschen haben erstmalig wiederum das Gefühl, ich kann der


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite