Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 196

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Begründung

Zu Teil A)

Es ist international üblich, dass Glücksspielautomaten durch eine staatliche Stelle überprüft und zugelassen werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Nur auf diese Art und Weise kann sichergestellt werden, dass Mechanik und Elektronik keine ver­borgenen Funktionen aufweisen, welche sich zum Nachteil der SpielerInnen oder zur Umgehung bestehender Abgabenpflichten eignen.

Zu Teil B)

Zahlreiche ExpertInnen für Spielsuchterkrankungen weisen darauf hin, dass einer jener Faktoren, welcher für die Suchtgefährlichkeit eines Glücksspielangebotes ent­scheidend ist, die Nähe und Häufigkeit des Angebotes im eigenen Lebensumfeld ist. Je mehr Automaten es gibt und je leichter der Zugang zu diesen ist, desto mehr Personen entwickeln ein problematisches oder pathologisches Spielverhalten.

Ad 1.) Die in der Regierungsvorlage vorgesehenen Zahlen an Automaten pro Einwohner sind daher zu hoch angesetzt.

Eine Ungleichbehandlung von Wien ist nicht angebracht, zumal hier aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte die Entfernungen zu den Spielstätten ohnehin geringer sind als im ländlichen Raum.

Ad 2.) Die Regierungsvorlage sieht keine Abstandsregeln für Automatensalons mit 10-15 Geräten vor. Die Begründung dafür ist nicht nachvollziehbar. Eine zu hohe Dichte von Automatensalons ist im Interesse der Spielsuchtprävention dringend zu vermeiden.

Die Abstandsregeln haben daher für alle Automatensalons gleichermaßen zu gelten. Die Sonderregelung über den Abstand zwischen "kleinen" Salons desselben Betreibers kann damit entfallen.

Zu Teil C)

Um einerseits problematisches Spielverhalten an Spielautomaten erkennen zu können, und um andererseits überhöhte Spieldauern effektiv bekämpfen zu können, müssen wirksame Mechanismen zur Beschränkung von Tages- bzw. Wochenhöchst­spiel­dauern eingeführt werden.

Ad 1.) Während für die Einzelaufstellung eine sehr sinnvolle technische Beschränkung der Tageshöchstspieldauer vorgesehen wird, fehlt in der Regierungsvorlage eine solche bei der noch gefährlicheren Spielform der Automatensalons.

Es ist jedoch wichtig, durch technische Maßnahmen sicherzustellen, dass SpielerInnen eine bestimmte tägliche Höchstspieldauer nicht überschreiten.

Ad 2. und 3.) Im internationalen Vergleich hat zuletzt Norwegen einen innovativen Weg gefunden, um die Gefahren der Spielsucht durch Glücksspielautomaten zu bekämpfen: die Beschränkung der zulässigen Verlustbeträge auf Tages- bzw. Wochen­höchst­grenzen.

Eine entsprechende Regelung sollte auch in Österreich vorgesehen werden, und ist über die für Einzelaufstellung ohnehin vorgesehene Spielerkarte technisch zu reali­sieren, welche daher auch für die Automatensalons eingeführt werden sollte.

Ad Z 4) Die Regierungsvorlage sieht für Automatensalons nach zwei Stunden eine "Abkühlphase" vor, nach welcher sich der Automat abschaltet. Allerdings besteht in der vorgeschlagenen Fassung kein Hindernis, dass der oder die Spielteilnehmerin nach dem Wiedereinschalten des Gerätes (das soll dem Vernehmen nach bereits nach einer


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